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Ehrenamt im Kirchenkreis Obere Nahe

Unser Ehrenamtskonzept

Wozu ein Ehrenamtskonzept?

Die ehrenamtliche Arbeit, die seit jeher in den verschiedenen Bereichen des Kirchenkreises Obere Nahe, seiner Gemeinden und Dienste geleistet wird, stellt einen kostbaren und unersetzlichen Bestandteil unseres kirchlichen und diakonischen Lebens dar. 

Der gesellschaftliche Wandel, einhergehend mit einer zunehmenden Individualisierung und Pluralisierung, verändert jedoch auch die Formen und Motive ehrenamtlichen Engagements. Die Interessen, Erwartungen und Wünsche der Engagierten an das Ehrenamt sind vielschichtiger geworden.

Aber auch die Anforderungen von außen an das Ehrenamt werden immer komplexer: gesetzliche Vorgaben erfordern die Erfüllung bestimmter Rahmenbedingungen und Standards (z.B. im Zusammenhang mit dem Schutz vor sexualisierter Gewalt oder dem Datenschutz). 

Ehrenamtliches Engagement befindet sich in einem Prozess der Veränderung und braucht eine konzeptionelle Definition. Dabei soll das Ehrenamt in den verschiedenen Bereichen des Kirchenkreises Obere Nahe, seiner Gemeinden und Dienste nicht neu erfunden werden, sondern vielmehr eine einheitliche Struktur erhalten. In dem Ehrenamtskonzept werden die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit im kirchlichen und diakonischen Raum klar beschrieben und Qualitätsstandards formuliert. Dadurch erfährt das ehrenamtliche Engagement Orientierung, Verlässlichkeit und Wertschätzung mit dem Ziel, es zu stärken und zu fördern. Das Konzept ist darauf ausgerichtet, die konstruktive Zusammenarbeit und wechselseitige Wertschätzung zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen zu fördern. Eine Koordination soll darauf hinwirken, durch die Realisierung von Synergieeffekten die Nutzung vorhandener Ressourcen zu optimieren. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, sich diesem Prozess zu öffnen und sich an dessen Entwicklung zu beteiligen. 

Das Ehrenamtskonzept ist als Arbeitshilfe gedacht und richtet sich an all diejenigen, die sich im Kirchenkreis, in einer Kirchengemeinde oder in einer diakonischen Einrichtung selbst ehrenamtlich engagieren oder Verantwortung für die ehrenamtlichen Aktivitäten Anderer tragen. 

1.1 Definition "Ehrenamt"
 

„… Ehrenamtlicher Dienst und freiwilliges soziales Engagement in Kirche und Diakonie ist die unbezahlte, freiwillige Übernahme von Aufgaben und Verpflichtungen, die in der Regel eine hohe Motivation voraussetzt. Ehrenamtliche Tätigkeit geschieht – auf Dauer oder zeitlich begrenzt (u. U. sogar einmalig) – in allen Bereichen von Kirche und Diakonie in unterschiedlicher Form, mit einem unterschiedlichen Maß an Beanspruchung und Verantwortung.“ (aus: Leitlinien für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche im Rheinland, 2001).

Ehrenamtliches Engagement geschieht 

  • freiwillig
  • beauftragt und abgesprochen
  • in einem vereinbarten zeitlichen Umfang
  • kontinuierlich oder in Projekten
  • unentgeltlich
  • i.d.R. abgesichert gegen Risiken
  • im Dienst und zum Wohle einer oder eines Dritten beziehungsweise einer Gemeinschaft

1.2 Beauftrage Personen für das Ehrenamt


Um der Wertschätzung des Ehrenamtes im Kirchenkreis Obere Nahe, seiner Gemein-den und dem Diakonischen Werk Ausdruck zu verleihen, werden in den einzelnen Be-reichen jeweils für das Ehrenamt zuständige Personen benannt. Sie sind Ansprechpartner*innen
für alle Fragen rund um das Ehrenamt. Sie arbeiten zusammen und koordinieren die Ehrenamtlichenarbeit auf den verschiedenen Ebenen im Kirchenkreis. So können vorhandene Ressourcen gebündelt und effektiver genutzt werden. 

1.3 finanzielle Mittel für das Ehrenamt


Zu einer guten Ehrenamtskultur gehören daher neben personellen auch angemessene finanzielle Ressourcen. Diese werden zum einen eingesetzt für die Erstattung von Fahrtkosten und Aufwendungen, die Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihres Amtes entstehen.  
Darüber hinaus entstehen weitere Kosten für Zuwendungen an Ehrenamtliche als Ausdruck der Würdigung, z.B. Blumen zu Geburtstagen oder Jubiläen, für Weih-nachtsfeiern oder sonstige Veranstaltungen. Auch für Fortbildungen sind finanzielle Mittel erforderlich. 
Es werden daher gezielt Haushaltsmittel eingeplant und zur Verfügung gestellt. Um den Stellenwert des Ehrenamtes auch nach Innen hin deutlich zu machen, empfiehlt es sich, die zu erwartenden Kosten im Rahmen der Haushaltsplanung zu kalkulieren und im jeweiligen Haushalt ein gesondertes Abrechnungsobjekt mit den entsprechen-den Kostenstellen für diese Aufwendungen zu veranschlagen.

2.1 Bedarfsanalyse


2.1.1  Bestandsaufnahme


Grundlage hierfür ist zunächst eine Beschreibung der Ausgangslage. Ehrenamtliches Engagement findet sich in den unterschiedlichsten Bereichen unseres kirchlichen und diakonischen Lebens. Diese facettenreiche Vielfalt ehrenamtlichen Engagements gilt es zunächst wahrzunehmen, zu erfassen und darzustellen.
Die persönlichen Daten der Ehrenamtlichen werden systematisch dokumentiert
(Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit und Einsatzbereich). Die namentliche Erfassung der ehrenamtlich Tätigen ist insbesondere auch aufgrund der im Rahmen des Schutzkonzeptes des Kirchenkreises zu erstellen-den Potential- und Gefährdungsanalyse erforderlich.


2.1.2  Zielformulierung
 

Durch einen kommunikativen Prozess wird gemeinsam ein neues Bild von Gemeinde entwickelt, das sich an übergeordneten Zielen orientiert. Nach Erfassung des status quo werden die weitere Arbeit und Ziele formuliert, aus denen sich künftige Engagementbereiche definieren lassen:  Was möchten wir gemeinsam erreichen, für wen wollen wir da sein und für welche Aufgaben benötigen wir weitere Ehrenamtliche? Hierbei gilt es, Bewährtes zu bewahren und Neues zu entwickeln. 
 

2.1.3 Tätigkeitsprofile
 

Basierend auf der Zielformulierung erfolgt die Erstellung von Tätigkeitsprofilen, die so konkret wie möglich beschrieben werden: 

  • Wie nennen wir dieses Ehrenamt?
  • Welches Ziel hat diese Aufgabe?
  • Wie kann diese Tätigkeit kurz und prägnant beschrieben werden?
  • Welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden dafür gebraucht?
  • Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für dieses Ehrenamt?
  • Ergeben sich besondere Anforderungen aus der Aufgabe?
  • Wo liegen die Grenzen dieses Ehrenamtes und wo die Schnittstellen zu anderen Aufgaben?

2.2 Wege zum Ehrenamt

2.2.1  Ausschreibungen


Werden Ehrenamtliche für bestimmte Aufgaben gesucht, so werden diese Ehrenämter gezielt ausgeschrieben. Aus den möglichst detailliert erstellten Aufgaben- bzw. Tätigkeitsprofilen ergeben sich konkreten Suchprofile. 

„Stellenbeschreibungen“ / Engagementangebote seitens des Kirchenkreises / der Gemeinde / des Diakonischen Werkes (wir würden uns freuen über Ihre Mitarbeit in ..., wir suchen Unterstützung bei …, Beschreibung / Vorstellung des Einsatzbereiches, Erstellung eines Profils) (Anlage 1)

2.2.2 „ad hoc“-Bewerbungen


Es ist jedoch wichtig, nicht nur darauf zu schauen, welche Bedarfe der Kirchenkreis, die Gemeinden oder das Diakonische Werk haben und wie diese über ehrenamtliches Engagement gedeckt werden können, sondern vor allem auch darauf, welche Potenziale Ehrenamtliche bieten und welche Interessen sie haben, diese einzubringen. Neben der bedarfsorientierten, gezielten Gewinnung von Ehrenamtlichen für konkrete Tätigkeiten durch die Institution wird daher auch die Möglichkeit einer Interessensbekundung von Seiten der Ehrenamtlichen eröffnet.  

„Bewerbungen“ (was ich kann …, womit ich Sie unterstützen könnte …, was ich gerne tun möchte …) (Anlage 2)

Ein solcher ressourcenorientierten Ansatz bietet die Chance, dass gemeinsam neue  Engagementfelder entwickelt werden können. 
 

2.2.3 Spontane Interessensbekundungen


Unabhängig davon, ob aktuell Ehrenamtliche aktiv gesucht werden, besteht jeder-zeit die Möglichkeit, dass Menschen ihr Interesse an einer Mitarbeit in einem konkreten Projekt oder in einem Arbeitsbereich mitteilen können. Diese erhalten von der für das Ehrenamt zuständigen Person das Angebot eines Orientierungsgesprächs, in dem die Erwartungen und Wünsche sowie die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engagements abgeklärt werden. 
 

2.3 Kommunikationsstrategie
 

Nachdem festgestellt ist, für welche Tätigkeiten wir welche Ehrenamtlichen suchen bzw. wo diese sich einbringen können, wird eine Kommunikationsstrategie entwickelt: Wie finden wir Interessierte und wie finden sie uns? Wie können wir die jeweilige „Zielgruppe“ erreichen?

Es kommen verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung in Betracht, z.B.:

  • auf der Homepage des Kirchenkreises, der Gemeinden und des Diakonischen Werkes
  • in Gemeindebriefen
  • in den sozialen Medien
  • durch Flyer und Plakate
  • in der Presse
  • durch persönliche Ansprache
  • in Gemeindekreisen (als Multiplikatoren)
  • bei Gemeindefesten und Veranstaltungen                           (Anlage 3 „Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit“)

3.1 Schriftliche Vereinbarung
 

Klare Rahmenbedingungen fördern die Zufriedenheit und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit. Mit den ehrenamtlich Tätigen werden daher schriftliche Vereinbarungen getroffen. Diese beinhalten:

  • Angaben zum zeitlichen Beginn und ggf. Dauer bzw. Befristung der Tätigkeit
  • Angaben zum zeitlichen Einsatz
  • konkrete Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung
  • Definition der Zusammenarbeit mit den hauptamtlich Tätigen
  • Angaben zu Erstattung von Fahrkosten und anderen Aufwendungen
  • Benennung fester Ansprechpartner                                   (Anlage 3 „Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit“)

3.2 Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis


Ehrenamtliche müssen, abhängig von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz in der jeweilig geltenden Fassung vorlegen (§ 5 Kirchengesetz der EKiR zum Schutz vor sexualisierter Gewalt).     (Anlage 4: „Antrag Führungszeugnis“)

3.3 Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Obere Nahe
 

Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Obere Nahe wird mit allen ehrenamtlich Mitarbeitenden besprochen. Sowohl in der Einarbeitung als auch in der weiteren Begleitung wird stets auf Situationen hingewiesen, in denen dem Umgang mit Schutzbefohlenen besondere Bedeutung zukommt. Auf dieses Weise werden die Ehrenamtlichen für das Thema Schutz vor übergriffigem Verhalten sensibilisiert. 
Sie erklären schriftlich ihre Akzeptanz des Schutzkonzeptes 

3.4 Verschwiegenheit und Datenschutz
 

„Von allen ehrenamtlich Arbeitenden werden Loyalität gegenüber ihrer Kirche und Kooperationsbereitschaft erwartet. Über vertrauliche Angelegenheiten, die Ehrenamtlichen im Rahmen Ihres Dienstes bekannt werden, ist Stillschweigen zu be-wahren. … Die Bestimmungen des Datenschutzes sind zu beachten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit hinaus. (aus: Leitlinien für ehrenamtliche Mitarbeiter in der EKiR, 2000

(Anlage 6, 7, 8: „Merkblatt Datenschutz Ehrenamtliche“, „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“ und „Vereinbarung zur Verschwiegenheit“)

3.5 Versicherungsschutz


Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung. Sie sind mit Menschen unterwegs, gehen mit Schlüsseln, Räumlichkeiten und verschiedensten Materialien Dritter um und verwalten Geld. Auch bei sorgfältigstem Verhalten kann es zu einem Unfall, Verlust oder Schaden kommen.  
Gegen diese Risiken sind Ehrenamtliche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-gen des Sozialgesetzbuches VII und zusätzlich durch die Sammelversicherungen der Evangelischen Kirche im Rheinland haftpflicht- und unfallversichert. Für den Versicherungsschutz ist es im Schadensfall hilfreich, wenn die ehrenamtliche Beauftragung schriftlich festgehalten ist. 


(Anlage 9:  Flyer „Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche“)

3.6 Aufwandsentschädigung
 

Ehrenamt wird grundsätzlich unentgeltlich geleistet. Es sollte Ehrenamtliche jedoch nichts kosten, dass sie sich engagieren. Daher können Fahrtkosten und andere Auslagen, die bei der Ausübung des Ehrenamtes entstehen, nach Absprache übernommen werden.
 

4.1 Erstgespräch
 

Haben sich Ehrenamtliche für eine bestimmte Aufgabe gefunden, wird möglichst zeitnah ein Erstgespräch mit Ihnen geführt. Dieses ist von großer Bedeutung. Hier entscheidet sich schon oft, ob es zu einer Zusammenarbeit kommt. Das Gespräch, in dem noch einmal gegenseitige Erwartungen abgeglichen werden, dient dem Zweck der Orientierung. 
Die Ehrenamtlichen werden zu Beginn ihrer Tätigkeit über ihre Rechte und Pflichten informiert. Verbindliche Festlegungen von Kompetenzen und Zuständigkeiten vermeiden Missverständnisse. 
 

4.2 Einführung / Einarbeitung in die ehrenamtliche Tätigkeit

Neu hinzukommenden Ehrenamtlichen wird von den zuständigen hauptamtlich Tätigen geholfen, in ihrem neuen Aufgabenbereich anzukommen. Ihnen wird ein realistischer Eindruck von der künftigen Tätigkeit vermittelt. Sie lernen regelmäßig wiederkehrende Organisations- und Arbeitsabläufe kennen und werden mit wichtigen Regularien vertraut gemacht.
Das Vereinbaren einer „Schnupperphase“ kann hilfreich sein. 
 

4.3 Einführung in bestehende Teams
 

Ehrenamtlichen-Teams werden rechtzeitig über neu gewonnene ehrenamtlich Mit-arbeitende  in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen informiert. Die Erweiterung der Teams stellt eine Bereicherung dar und darf auf keinen Fall als Ersatz oder Konkurrenz bewährten Engagements verstanden werden. Durch eine angemessene Wertschätzung und Bestätigung der zu weil langjährig Tätigen in ihrer bisherigen Arbeit wird verhindert, dass sie sich verdrängt fühlen.


4.4 Qualifizierung / Fortbildung


Die Ehrenamtlichen erhalten die für ihre Tätigkeit erforderlichen und sinnvollen Fortbildungen und Schulungen. Für einige Tätigkeiten ist die Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtend. Dies ist in den jeweiligen Bereichen gesondert zu regeln. 
 

4.5 Austausch


Ehrenamtliche erhalten regelmäßig (z.B. einmal jährlich, je nach Einsatzbereich auch häufiger) die Möglichkeit zum Austausch mit den jeweils zuständigen Ansprechpersonen. Hierzu werden feste Termine vereinbart. Durch Nachfragen wird echtes Interesse an ihrer Arbeit signalisiert. Die Ehrenamtlichen können ihre Erfahrungen, positive wie negative, schildern und erhalten selbst auch ein wertschätzen-des und ehrliches Feedback.
Darüber hinaus werden Möglichkeiten geboten, sich mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen. Dies kann institutionsbezogen sein, z.B. mit allen Ehrenamtlichen auf Kirchenkreisebene, den jeweiligen Kirchengemeinden oder dem Diakonischen Werk oder tätigkeitsbezogen in speziellen Teams, z.B. einem Besuchsdienstkreis oder einem Flüchtlingslotsen-Treffen.
Auch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen eines Tätigkeitsbereiches fin-den regelmäßig Gespräche zur Reflexion der Arbeit statt. 
Durch eine gute Kommunikation, Transparenz und Beteiligung werden Ehrenamtliche in die Entwicklung von Zukunftsperspektiven einbezogen.
 

4.6 Konfliktmanagement
 

Wo Menschen miteinander arbeiten, gibt es Missverständnisse und Konflikte. Sie können entstehen zwischen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen untereinander, mit Klient*innen und der Einrichtung. Werden sie nicht bearbeitet, besteht die Gefahr, dass sie sich schnell ausweiten und unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit haben.
Das beste Konfliktmanagement ist die Konfliktprävention. Sie gelingt vor allem durch fundierte und transparente Strukturen. Als Grundlage gehören dazu klare Aufträge,  abgesprochene Zuständigkeiten, festgelegte Verantwortlichkeiten und Partizipation.  
Als weiteres Instrument zur Konfliktvermeidung dient der regelmäßige Austausch. Zur Konfliktbearbeitung/-lösung werden konkrete Verfahrensschritte festgelegt und Ansprechpartner*innen benannt. Die Ehrenamtlichen sind über diese Regelungen zu informieren und darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich ist, diese in Anspruch zu nehmen. 


4.7 Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen


„Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allem.“ 
(1. Korinther 12, 4-6)
 

Das Ehrenamt hat neben dem Hauptamt seinen eigenen Wert. Es ersetzt nicht hauptamtliche Arbeit, sondern bietet zusätzliche Unterstützung, Entlastung,  Abwechslung und Bereicherung im Alltag. Ehrenamtliche werden mit ihren Erfahrungen, Fähigkeiten, Qualifikationen und Ressourcen wahrgenommen. Es finden regelmäßige Kontakte und Gespräche zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen statt. Berufliche Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern arbeiten aufeinander bezogen und ergänzen sich gegenseitig. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. 

Die geschilderte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen ist bereits ein spürbares Zeichen der Wertschätzung. Ehrenamtliche wollen mit ihrem Einsatz wahrgenommen werden, sie wollen spüren, dass das gewählte Ehrenamt ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht und das Bewusstsein haben, etwas Sinnvolles zu tun.  
Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen der Anerkennung, durch die Wertschätzung zum Ausdruck kommt (Beispiele, nicht abschließend):

  • Einführungen, Ehrungen und Verabschiedungen von ehrenamtlich Tätigen z.B. im Gottesdienst, Bekanntgabe im Gemeindebrief, auf der Homepage (die Art und Weise wird stets im Vorfeld mit den Betroffenen besprochen)
  • Würdigung persönlicher Jubiläen, z.B. Gratulationen zu Geburtstagen
  • Dank für geleistete ehrenamtliche Mitarbeit (hier ist ein fester Turnus hilfreich, z.B. nach 5, 10, 15 Jahren usw. Überreichung eines Dankgeschenkes) Ehrungen für besonders langjähriges ehrenamtliches Engagement (z.B. Verleihung des Kronenkreuzes der Diakonie nach 20-jährige oder längerer Tätigkeit)
  • Dokumentation von Ehrungen im Gemeindegruß und der Homepage
  • gemeinsame Veranstaltungen z.B. gemeinsame Weihnachtsfeiern, Ehrenamtsfeste, Dankeschön-Feste
  • Grüße anlässlich von Feiertagen z.B. Weihnachtskarten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Regelmäßige Berichte über ehrenamtliches Engagement im Gemeindebrief, auf der Homepage oder in öffentlichen Medien (z.B. Vorstellung einzelner Tätigkeitsbereiche  oder Interviews mit ehrenamtlich Tätigen)
  • Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit
  • Pflege einer Feedbackkultur, d.h. wertschätzende und ehrliche Rückmeldungen zum Ehrenamt
  • Regelmäßige Nachfrage nach Zufriedenheit und Wünschen der Ehrenamtlichen


Abschiede im Ehrenamt können viele Gründe haben. So ist etwa die ehrenamtliche Tätigkeit in einem befristeten Projekt von Beginn an nur für einen bestimmten Zeit-raum angelegt. Auch können biografische Veränderungen bei den Ehrenamtlichen dazu führen, dass sie ihre Tätigkeit nicht mehr fortführen können oder wollen. 
Es ist daher wichtig, den ehrenamtlich Mitarbeitenden von Beginn an deutlich zu signalisieren, dass es selbstverständlich möglich ist, ein Ehrenamt zu beenden. Ein Abschied ist immer so zu gestalten, dass kein schlechtes Gewissen zurückbleibt und Engagierte gerne wiederkommen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände wie-der zulassen. 
Eine ehrenamtliche Tätigkeit endet immer mit einem Abschlussgespräch, in dem Dank und Wertschätzung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck gebracht werden. Ein gutes Abschlussgespräch kann dazu beitragen, dass wichtige Erfahrungen der Engagierten in die künftige Ehrenamtsarbeit einfließen. 

Möglich ist auch, dass Ehrenamtliche aufgrund von Konflikten und Unzufriedenheit im Ehrenamt dieses nicht weiterführen wollen. In bestimmten Situationen kann es auch dazu kommen, dass sich der Kirchenkreis, die Gemeinde oder das Diakonische Werk aufgrund andauernder Konflikte, die auch im Rahmen des Konfliktmanagements nicht gelöst werden können, das Engagement von Ehrenamtlichen einseitig beenden muss. Das Abschlussgespräch in einem solchen Fall ist immer schwierig und muss gut vorbereitet werden. Es bleibt dabei klar bei der Sache und trotzdem wertschätzend in der Haltung der Person gegenüber.  
Auch wenn Abschiede im Ehrenamt verschiedene Gründe haben können, finden die-se immer in einer angemessenen Form statt.