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Kirchenmitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist mehr denn je eine ganz persönliche Angelegenheit. Anders als in früheren Zeiten, als die Zugehörigkeit zu einer Kirche eine Selbstverständlichkeit war. Heute entscheiden sich die Menschen bewusst - gegen, aber auch für die Kirche.

Menschen, die noch nicht getauft sind, sprechen den Pfarrer oder die Pfarrerin ihrer Gemeinde oder ihres Wohnortes an. Dort vereinbaren Sie ein Taufgespräch und einen Termin für Ihre Taufe. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein. Die für Ihre Anschrift zuständige Gemeinde finden Sie in unserer Gemeindeliste. Wenn Sie nicht wissen, welche Gemeinde zuständig ist, geben Sie Ihre Adresse in den Gemeindefinder ein.

Menschen, die bereits getauft und dann aus der Kirche ausgetreten sind, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt bei ihrer Gemeinde.

An vielen zentral gelegenen Orten in Deutschland gibt es besondere Kircheneintrittsstellen. Sie sind oft einfach und schnell zu erreichen. Hier nimmt Sie in der Regel ein Pfarrer oder eine Pfarrerin in die Kirche auf.

Bundesweit haben Sie außerdem die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: 0800- 813 813 8. Dort beantworten wir auch gerne alle Ihre Fragen zum Kircheneintritt. Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr, oder per Mail eintritt(at)evangelisch.de.

Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Mehr dazu gibt es beim Thema Taufe.

Vor dem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Die zuständigen staatlichen Stellen verlangen dafür Ihren Personalausweis und eine Verwaltungsgebühr. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Eine erneute Taufe ist nicht nötig, wenn Ihre bisherige christliche Gemeinschaft die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat - mehr dazu im Menü Taufe.

Nein. Es gibt keine Glaubens- oder Gewissensprüfung. Vorgesehen ist in der Regel ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

Wenn Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.

Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Nein. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie im Anschluss als Mitglied Kirchensteuer bezahlen.

Kirchenaustritt

Anders als beim (Wieder-) Eintritt in die Kirche muss die Austrittserklärung nicht in der Kirchengemeinde, sondern persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes abgegeben werden. Eine Austrittserklärung kann abgeben, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (Selbstbestimmungsrecht für religiöse Fragen).

Kosten für die Austrittserklärung in Rheinland Pfalz:

30 Euro

Kosten für die Austrittserklärung im Saarland:

32 Euro

Wer in Deutschland Mitglied der evangelischen Kirche ist, gehört zu der Landeskirche, in deren Gebiet der  Wohnsitz liegt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland zieht, verlässt automatisch die Evangelische Kirche in Deutschland. Ein Austritt ist nicht mehr notwendig.

Anders sieht es aus, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist. In diesem Fall ruht die Kirchenmitgliedschaft, bleibt aber formell bestehen. Als Mitglied ist man in dieser Zeit von seinen Pflichten entbunden - zahlt also keine Kirchensteuern – hat aber auch kein Wahlrecht.

Nach einem vorübergehendem Aufenthalt im Ausland braucht man sich nicht erneut anzumelden oder wiedereinzutreten. Nach der Rückkehr in den Bereich der EKD setzt sich die Kirchenmitgliedschaft automatisch fort.

Was passiert mit der Kirchensteuer?

  • Werte mit WirkungSie zahlen Kirchensteuer. Lesen Sie nach, wie die Evangelische Kirche in Deutschland das Geld einsetzt.

Infos im Internet

Das Online-Magazin evangelisch.de bietet auf seiner Homepage eine ausführliche Sammlung über Herkunft und Verwendung kirchlicher Finanzmittel.


Eintrittsstellen

Einen Überblick über die Wiedereintritsstellen in Deutschland gibt es beim Online-Magzin evangelisch.de.