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„Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“

Bei der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatungsstellen vom 15.06-19.06.2026 ist auch die gemeinsame Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes und des Nationalparklandkreises dabei.

In Deutschland werden monatlich mehr als hunderttausend Kontopfändungen verzeichnet. Für die Betroffenen ist das P-Konto der einzige Schutz, um an ihr pfändungsfreies Geld zu kommen. Geld, das unter anderem für Miete, Energieversorgung, Lebensmittel und Medikamente als Existenzminimum gedacht ist.

„Die Realität sieht oft anders aus“ weiß Tatjana Jacobs, Mitarbeiterin der Schuldnerberatung des Kirchenkreises Obere Nahe und des Nationalparklandkreises Birkenfeld zu berichten. „Ratsuchende berichten, dass ihre Konten verspätet umgewandelt, Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt und teilweise Guthaben unnötig blockiert werden.“ Die Frage „Wie komme ich an mein Geld?“, beschäftigt die Beratungsstelle zunehmend, informiert Ilona Schlegel, Leiterin der Beratungsstelle. Auf ihre Initiative hin sind - wie jedes Jahr -  im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung die Träger der Schuldnerberatungsstelle zum jährlichen Fachaustausch am 15.06.2026 eingeladen.

Dirk Köbrich, Leiter des Sozialamts der Kreisverwaltung Birkenfeld, stellt fest, dass es eine schnelle unbürokratische Hilfe für Menschen in akuten finanziellen Lebenslagen braucht und keine zusätzliche Hürden. „Unklare Zuständigkeiten, fehlende Informationen der Ratsuchenden und eine Rechtslage, die an entscheidenden Stellen unpräzise bleibt, führen zu gravierenden Folgen und gewährleistet keine Sicherung der Lebensgrundlage für die Ratsuchenden“, sagte er. „Nicht außer Acht zu lassen ist die zeitliche Komponente für die Klärung der Situation", ergänzte Christine Kreischer, Mitarbeiterin der Schuldnerberatungsstelle. Oft würde eine Klärung Tage bzw. Wochen dauern. Dies bestätigen Ilona Schlegel und Jutta Walber, Superintendentin des Kirchenkreises Obere Nahe, die letztlich „das P-Konto als ein Stück Lebensqualität, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können“ sehen. 

Die Runde kommt zum Ergebnis, dass hier und jetzt ein aktives Handeln von den Banken und der Politik gebraucht wird und fordert einen wirksamen Schutz des P-Kontos als Sicherungsinstrument, klare und verbindliche Standards für Banken sowie barrierefreie und geschulte Anlaufstellen für Ratsuchende.

Nicht zuletzt weisen sie daraufhin, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der Schuldnerberatung mit verlässlicher Finanzierung und einem bundesweiten gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung wünschenswert wäre.

Q+A: P-Konto


Wer braucht ein P-Konto?

Wenn Sie Schulden nicht zahlen, können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Konto pfänden. Das führt dazu, dass das Konto erstmal gesperrt wird. Wenn Sie innerhalb eines Monats dieses Konto in ein P-Konto umwandeln, wird Ihr Guthaben wieder freigegeben. Wenn Sie es nicht umwandeln, wird das gesamte Guthaben des Kontos zum Zeitpunkt der Pfändung an den pfändenden Gläubiger überwiesen. 

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Sie beantragen bei Ihrer Bank die Umwandlung ihres bisherigen Kontos in ein P-Konto. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass es umgewandelt wird. Sie dürfen nur ein Konto als P-Konto führen. 

Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konto geführt werden. In diesem Fall wird das Gemeinschaftskonto durch die Bank aufgelöst und es werden zwei Einzelkonten eingerichtet. Das Kontoguthaben wird auf die beiden Konten verteilt.

Die Umwandlung in ein P-Konto muss die Bank auch durchführen, wenn Ihr Konto im Dispo ist. Die Einrichtung eines P-Kontos darf nicht an eine Rückzahlungsvereinbarung für den Dispo geknüpft werden. 

Sie können Ihr Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln. Sie sollten das allerdings nur tun, wenn keine Pfändungen mehr auf Ihrem Konto sind.

Was ist auf dem P-Konto geschützt?

Jedes P-Konto bekommt zunächst den Grundfreibetrag, der ab 01.07.26 bei 1.590 € liegt. Die Pfändungsgrenzen erhöhen sich jährlich zum 01.07.26. Dieser Grundfreibetrag kann erhöht werden, wenn Sie mit ihrem/ihrer Ehepartner/in und/oder mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben, Unterhalt zahlen oder auf Ihrem Konto Sozialleistungen für andere Personen entgegennehmen. 

Wenn keine Pfändung vorliegt, können Sie über ihren gesamten Zahlungseingang verfügen. Wenn eine Pfändung vorliegt, können Sie über ihr Guthaben in Höhe des Freibetrags verfügen. 

Wie bekomme ich die Erhöhung des Freibetrags?

Die Bescheinigung für das P-Konto kann durch Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwaltskanzleien, Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter) und Arbeitgeber ausgestellt werden. Sie können sich auch an das Amtsgericht wenden, müssen dann aber nachweisen, dass Sie bei den genannten Stellen erfolglos angefragt haben.

Für die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Welche das sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. Sie sollten daher vorab erfragen, was benötigt wird.

Für weitere Fragen zum P-Konto können Sie sich an die Schuldnerberatungsstelle wenden:
Gemeinsame Schuldnerberatungsstelle 

des Diakonischen Werkes und 

des Nationalparklandkreises Birkenfeld

Pappelstraße 3

55743 Idar-Oberstein

Tel.: 06781/5163530

Mail: schuldnerberatung@obere-nahe.de

 

Beim fachlichen Austausch: Dirk Köbrich, Leiter der Abteilung 4 Soziales beim Landkreis in Birkenfeld, DW-Geschäftsführerin Ilona Schlegel, Superintendentin Jutta Walber und Fachberaterin Tatjana Jacobs. Foto: Christine Kreischer