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Nachrichtenarchiv

Schuldnerberatung: Neue Pfändungsgrenzen ab 1. Juli

Mit dem Entlastungspaket der Bundesregierung sind zum 1. Juli auch die Pfändungsgrenzen angehoben worden. Darüber informiert die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks.

Idar-Oberstein. Die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Obere Nahe und des Nationalparklandkreises Birkenfeld informiert, dass ab dem 01.07.2022 neue Pfändungsgrenzen bei Lohn- und Kontopfändung gelten. Der neue Grundfreibetrag steigt auf 1.340,00€. Bei bestehender Unterhaltsverpflichtung kann der unpfändbare Betrag erhöht werden. Betroffene Personen sollten bei bestehenden Pfändungen die Freibeträge überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.

Das Entlastungspaket kommt - was ist pfändbar?

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Entlastungen für Familien und Arbeitnehmer beschlossen. Vor allem im Juli und im September 2022 werden verschiedenste Leistungen an unterschiedliche Zielgruppen ausgezahlt. Menschen mit geringem Einkommen erhalten beispielsweise einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Für diese Zuschüsse gibt es keinen automatischen Pfändungsschutz. Menschen mit Schulden könnten Probleme bekommen, wenn Pfändungen vorliegen. Die örtliche Schuldnerberatung bietet in diesen Fällen Unterstützung und Beratung an.

Die Schuldnerberatungsstelle ist bei Fragen gerne unter der Tel.: 06781/51 63 530 oder per Mail unter: schuldnerberatung(at)obere-nahe.de behilflich
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