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Präsenzgottesdienste unter strengen Auflagen möglich

Präsenzgottesdienste sind seit dem vergangenen Wochenende wieder erlaubt. Doch für den Besuch eines Gottesdienstes gelten strenge Auflagen.

Idar-Oberstein. Seit Sonntag, 3. Mai, sind Gottesdienste im Evangelischen Kirchenkreis Obere Nahe wieder als Präsenzgottesdienste rechtlich möglich. Soweit die Theorie. Davon Gebrauch gemacht haben die Pfarrerinnen und Pfarrer bislang noch nicht. Das liegt vor allem daran, dass uns das Wohl und die Gesundheit unserer Gemeindemitglieder und unserer Mitarbeiter oberste Priorität hat – aus virologischer Sicht, aber auch im besonderen Maße im Sinne der christlichen Nächstenliebe.

In den vergangenen Wochen ist es für uns alle zur neuen Routine geworden, dass sich die rechtliche Grundlage unseres Handelns von heute auf morgen radikal ändern kann. Eine schwierige und herausfordernde Zeit. Aber auch eine Zeit, in der wir neue Spielräume erprobt haben. In einigen Gemeinden gibt es inzwischen regelmäßig Online-Andachten, die auch weiterhin angeboten werden. Dank ehrenamtlicher Helfer und Spenden konnten die Tafeln in Birkenfeld und Baumholder ihren Betrieb nach kurzer Zeit wiederaufnehmen.

Jugendgruppen haben ihre Treffen in den virtuellen Raum verlagert. Kitas bleiben über Facebook, YouTube und Instagram mit ihren Kindern in Verbindung. Im Verwaltungsamt des Kirchenkreises fand in dieser Woche die erste Andacht per Video-Konferenz mit Militärseelsorger Reinhold Kötter und unseren Mitarbeitern im Home-Office statt. Im digitalen Miteinander haben wir die Erkenntnis erlangt: Wir stehen erst am Anfang, auch Fehler sind erlaubt. 

Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn wir uns auf uns bekanntem Terrain bewegen: Um so bald wie möglich unter den gegebenen Auflagen Gottesdienste feiern zu können, haben wir uns intensiv beraten, wie wir verantwortungsvoll diese Auflagen erfüllen können. Und uns dabei keine Fehler unterlaufen, die Folgen für Ihre Gesundheit haben. Grundlage dazu ist die 5. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 30. April in Rheinland-Pfalz und die Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Mai im Saarland. Zudem haben unsere Landeskirche, die Evangelische Kirche im Rheinland, und die Evangelische Kirche in Deutschland in enger Abstimmung mit Bund und Ländern Leitlinien für eine Selbstverpflichtung ausgearbeitet, an der wir uns orientieren. Für die Gottesdienste in unseren Gemeinden gilt künftig und bis auf Weiteres:

  • Orte: Die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder unter freiem Himmel gefeiert. In Gemeindehäusern und anderen Gottesdienststätten. können, wenn alle Auflagen im Hinblick auf Hygiene und Sicherheit erfüllt sind, Gottesdienste gefeiert werden. Die Eignung des Raumes steht in Vordergrund.
  • Hygiene: Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen gefeiert werden. Desinfektionsmittel sollen bereitgestellt werden. Wo es möglich ist, sollen Waschbecken zugänglich gemacht werden. Türgriffe und Handläufe werden regelmäßig desinfiziert.
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl: Beim Gottesdienst ist zu beachten, dass der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Besuchern zwei Meter in jede Richtung beträgt. Konkret bedeutet dies: für jeden Gottesdienstort ist eine Höchstzahl an Besuchern festgelegt. Maßgeblich ist dabei die Quadratmeterzahl der Kirchen. Regel: Pro Gottesdienstbesucher werden 10 qm² belegt.
  • Gottesdienstbesucher müssen mindestens 21 Tage nach dem Gottesdienst benannt werden können, um gegebenenfalls das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Infektionsketten zu unterstützen. Hierzu ist es nötig, seine Daten zu hinterlassen. Nach Ablauf der Frist werden diese vernichtet. Auch kann es erforderlich sein, sich vorab bei der Kirchengemeinde zum Besuch des Gottesdienstes anzumelden.
  • Platzwahl: Sitz- und Stehplätze werden markiert. Wer in einem Haushalt lebt, wird nicht getrennt. Emporen werden nicht besetzt.
  • Abstandsregel: Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet.  Um Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten auch durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.
  • Liturgische Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß) werden vermieden. Der Ablauf des Gottesdienstes auf extra Zetteln oder mit einem Beamer bekannt gemacht werden
  • Maskenpflicht: Mund-Nasen-Schutz müssen während des Gottesdienstes getragen werden. Kollekten dürfen nur am Ausgang eingelegt werden.
  • Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb wird darauf bis auf Weiteres verzichtet. Gleiches gilt für den Einsatz von Blasinstrumenten
  • Abendmahlsfeiern sind nicht per se verboten, sie erfordern jedoch besondere hygienische Achtsamkeit. Daher sollte zunächst auf die gemeinsame Feier des Abendmahls verzichtet werden. Wenn das Abendmahl dennoch gefeiert wird, dann ohne Kelchkommunion oder nur mit Einzelkelchen.
  • Trauergottesdienste: Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.
  • Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden.
  • Konfirmationen, Ordinationen und andere, begegnungsintensive Feierformen: Die EKD empfiehlt uns, davon abzusehen, um erst Erfahrungen mit den hier beschriebenen Gottesdienstformaten zu sammeln. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.
  • Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt; Pfingsten) sind möglich. Auch hier gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen sowie die Wahrung der Versammlungsbeschränkungen (Abstandsregel). Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist selbstverständlich.
Viele Menschen vor und in der Kirche - so wie hier auf dem Birkenfelder Kirchplatz kennen wir das Feiern in der Gemeinschaft. Auch wenn am Sonntag die Kirche wieder für einen Gottesdienst öffnet - solche schönen Bilder wird es vorerst nicht geben.