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Nachrichtenarchiv

Landeskirche empfiehlt Konfirmation zu verschieben

Das Landeskirchenamt der EKiR hat seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus‘ heute noch einmal aktualisiert.

Düsseldorf. „Wie auch andere EKD-Gliedkirchen empfehlen wir den Presbyterien dringend die Verschiebungen der Konfirmationsgottesdienste auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr.“ Diese Empfehlung ist Teil der heute aktualisierten Hinweise angesichts der Ausbreitung des Coronavirus, die Vizepräsident Dr. Johann Weusmann am Nachmittag unter anderem an die 668 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland geschickt hat.

Ausbreitung des Virus möglichst verlangsamen

„Hintergrund aller Empfehlungen ist die Sorge um besonders gefährdete Personen, also ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Wir orientieren uns dabei an der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts und dem Ziel der Gesundheitsbehörden, mit den Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich zu verlangsamen“, schreibt Weusmann, Leitender Jurist der rheinischen Kirche und Leiter des Landeskirchenamts: „Bei unseren Empfehlungen haben wir selbstverständlich im Blick, dass es derzeit nicht angemessen erscheint, das kirchliche und gottesdienstliche Leben zum Erliegen zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass es fatal wäre, sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zu ignorieren.“

Zunächst auf die Feier des Abendmahls verzichten

Neben dem Verweis auf allgemeine Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts rät Weusmann dazu, nicht zwingend notwendige kirchliche Veranstaltungen zurückzustellen. Dazu zählt er beispielhaft Chorproben, Konzerte, Tagungen, Konferenzen sowie Freizeiten und Reisen. Gottesdienste sollen aber weiterhin stattfinden – unter Beachtung von entsprechenden Hygieneempfehlungen. Auf die Feier des Abendmahls solle aber besser verzichtet werden. Dazu heißt es in dem Schreiben: „Im gottesdienstlichen Leben stellt die Feier des Abendmahls nach unserer Einschätzung die schwierigste Herausforderung beim Infektionsschutz dar. Deshalb empfehlen wir nun, zunächst in Gottesdiensten auf die Feier des Heiligen Abendmahls zu verzichten. Zu Feiern in der Karwoche, an Ostern und im Zusammenhang mit der Konfirmation wird es zu gegebener Zeit weitere Hinweise geben. Selbstverständlich bleiben Haus- und Krankenabendmahl möglich.“

Entscheidungen treffen die Kirchengemeinden selbst

Die 668 Kirchengemeinden und 37 Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland entscheiden eigenverantwortlich über ihre Veranstaltungen und mögliche Absagen. Dass sie dabei eine besondere Verantwortung tragen, unterstrich Vizepräsident Weusmann in den landeskirchlichen Hinweisen und Empfehlungen: „Dies gilt insbesondere mit Blick auf durch ihr Lebensalter oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Menschen. Es gilt, die Übertragung des Virus soweit wie möglich einzudämmen.“


Stichwort: Konfirmation
Zwischen Palmsonntag und Pfingsten feiern die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland Konfirmation. Rund ein Drittel aller 14-Jährigen begeht diesen Festtag. Die Konfirmandenarbeit ist daher ein wesentlicher Bestandteil der außerschulischen Bildungsarbeit der rheinischen Kirche. In der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen das, was ihre Eltern stellvertretend für sie bei der Taufe versprochen haben: zur Kirche Jesu Christi zu gehören.
 
Zu den aktualisierten Empfehlungen (Klick auf den Satz)

11. März 2020

Hinweise zu Gottesdienst und Abendmahl

Im Wortlaut schreibt der Leitende Jurist und Chef des Landeskirchenamts, Dr. Johann Weusmann, Gemeinden in seiner E-Mail an alle Gemeinden: 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute Nachmittag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus‘ bekanntgegeben. Dazu gehört das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Bei besonderen Risiken können die zuständigen örtlichen Behörden auch Veranstaltungen mit weniger Besucherinnen und Besuchern verbieten. (...) Wir gehen davon aus, dass weitere Bundesländer analog verfahren werden.

Wir nehmen dies zum Anlass, unsere Empfehlungen für die gesamte Evangelische Kirche im Rheinland – unabhängig vom Bundesland – zu aktualisieren. Dabei ist uns wichtig, dass unser Tun und Lassen nicht Panik schüren, sondern Sicherheit im Umgang mit den Herausforderungen geben soll:

Grundsätzliches

Die Verantwortung dafür, ob Veranstaltungen einer Kirchengemeinde stattfinden, liegt vor Ort beim jeweiligen Presbyterium. Für öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen gelten die Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden. Auch für Veranstaltungen von Gemeinden, Einrichtungen etc. empfehlen wir, die Anweisungen der staatlichen Behörden bezüglich öffentlicher Veranstaltungen zu befolgen.

Beachten Sie im Alltag wie in Gottesdiensten und bei anderen Veranstaltungen bitte die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die auch für den herkömmlichen Grippeschutz gelten: eine gründliche Hände-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten – insbesondere von Erkrankten – und gute Belüftung der Räume. Die zehn wichtigsten Hygienetipps finden Sie auf einem Poster zum Aushängen.

Gottesdienst und Abendmahl

Verzichten Sie bis auf Weiteres auf den Händedruck zur Begrüßung oder Verabschiedung. Gleiches gilt für den Friedengruß beim Abendmahl und das mögliche Handreichen zum Segen am Ende des Gottesdienstes.

Mit Blick auf das Abendmahl empfehlen wir, vorübergehend auf den Gemeinschaftskelch zu verzichten und nur Einzelkelche verwenden. Wo dies nicht möglich ist, können dann auch nur Brot/Oblaten gereicht werden.
Naturgemäß bedeutet die Austeilung von Brot/Oblaten Kontakt über Hände. Um diesen zu minimieren, ist es denkbar, dass die Teilnehmenden die Patene/den Korb mit Brot/Oblaten hingehalten bekommen und sich selbst Brot bzw. Oblaten nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die einzelnen Stücke so liegen, dass nicht mehrere gleichzeitig berührt werden können.

Von der bislang von uns empfohlenen Intinctio (also das Eintauchen der Oblate in den Kelch) raten wir ab, weil das Eintauchen einer Oblate, die zuvor länger in den Händen gehalten wurde, auch ein höheres Infektionsrisiko birgt als Einzelkelch oder die reine Austeilung des Brotes.

Es ist auch vertretbar, vorübergehend komplett auf die Feier des Abendmahls zu verzichten. Auf diese Weise müssen Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten keine Entscheidung treffen, ob sie am Mahl teilnehmen oder nicht. Das kann insbesondere für jene eine Entlastung sein, denen die Mahlfeier am Herzen liegt, die aber aus Angst vor dem Virus an einer angebotenen Mahlfeier nicht teilnehmen und dabei ein schlechtes Gewissen gegenüber Gott haben.

Menschen in die Gebete einschließen

Schließen Sie bitte die Erkrankten ebenso in Ihre Gebete ein wie auch die vielen Menschen in Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Behörden etc., die derzeit im Einsatz sind, um die Gefahren durch das neuartige Virus zu minimieren, die Bevölkerung zu schützen und erkrankte Menschen zu behandeln.“

 

Weitere Informationen (Link öffnet bei Klick auf den Satz)

Was kann man in der Kirche beim Abendmahl tun, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen? Das Landeskirchenamt der Rheinischen Landeskirche hat dazu nun ihre Handlungsempfehlungen aktualisiert. Bildnachweis: Congerdesign/Pixabay.com