Mainz. Wichtige Änderungen für die Gottesdienstteilnehmer in Rheinland-Pfalz. Am Samstagabend hat der Ministerrat des Landes die Regelungen für Gottesdienste ab Heiligabend noch einmal geändert. Egal ob beim Freiluft-Gottesdienst oder beim Gottesdienst in einer Kirche - für alle gilt eine Obergrenze von maximal 100 Besuchern. Kinder unter 14 Jahren, das hat die Landesregierung in Mainz auf Nachfrage der Kirchen noch einmal am Abend konkretisiert, werden in diesen Berechnungen nicht mitgezählt.