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Land setzt Obergrenze für Gottesdienste ab Heiligabend

Rheinland-Pfalz hat am Samstag die Obergrenze für Gottesdienste ab Heiligabend festgelegt: 100 Besucher*innen sind maximal erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Mainz. Wichtige Änderungen für die Gottesdienstteilnehmer in Rheinland-Pfalz. Am Samstagabend hat der Ministerrat des Landes die Regelungen für Gottesdienste ab Heiligabend noch einmal geändert. Egal ob beim Freiluft-Gottesdienst oder beim Gottesdienst in einer Kirche - für alle gilt eine Obergrenze von maximal 100 Besuchern. Kinder unter 14 Jahren, das hat die Landesregierung in Mainz auf Nachfrage der Kirchen noch einmal am Abend konkretisiert, werden in diesen Berechnungen nicht mitgezählt.