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KiTa-Zukunftsgesetz: Kirchen und Verbände fordern deutliche Nachbesserungen

Evangelische und katholischen Kirchen sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz haben an den Mainzer Landtag sowie die Landesregierung appelliert, das KiTa-Zukunftsgesetz deutlich nachzubessern.

Mainz/Düsseldorf. Kirchen und Verbände begrüßen in einer gemeinsamen Erklärung zunächst, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum KiTa-Zukunftsgesetz deutliche inhaltliche und finanzielle Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf aufweist.

Es besteht „deutlicher Nachbesserungsbedarf“
Es bestehe aber weiterhin „deutlicher Nachbesserungsbedarf“, attestieren Kirchen und Wohlfahrtsverbände. So würden etwa die Finanzierung von Personal nicht genau genug im Gesetz geregelt oder bliebe die Verteilung der erwartenden Mehrkosten durch die Reform offen. Die Unterzeichner des Appells wünschten sich eine „weitere positive Entwicklung auf dem Weg zu einem am Ende guten KiTa-Zukunftsgesetz, das von allen Beteiligten getragen und mit hohem Engagement umgesetzt werden kann“.

Erklärung ist breit getragen
Unterzeichnet ist die Erklärung von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland, den Bistümern Mainz, Limburg, Speyer, Trier und Köln sowie der der Diakonie, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt, der Parität und dem Deutschen Roten Kreuz. Ein entsprechendes Schreiben haben sie am Mittwoch auch der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer übermittelt.
 
Die Erklärung im Wortlaut:
„Die Kirchen und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. begrüßen, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum KiTa-Zukunftsgesetz deutliche inhaltliche und finanzielle Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf aufweist. Wir sehen uns darin bestätigt, dass unsere Anliegen teilweise aufgegriffen wurden. Es besteht aber weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf.
Beschäftigte und Träger arbeiten gemeinsam mit hohem Engagement an der wichtigen staatlichen Pflichtaufgabe der Einrichtung und des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und sind für die reibungslose Zusammenarbeit auf einen vom Land zu erlassenden gesetzlichen Ordnungsrahmen angewiesen. Daher appellieren Kirchen und Wohlfahrtsverbände nochmals an das Parlament, in den weiteren Beratungen die folgenden Forderungen zu berücksichtigen:

  • Die Kostenarten (Personal-, Sach-, Bau- und Investitions- sowie Overheadkosten) müssen schon aus rechtlichen Gründen im Gesetz geregelt und dürfen nicht in eine Rahmenvereinbarung verschoben werden. Auch die Inhalte des Sozialraumbudgets müssen im Gesetz geregelt werden. Zudem ist dieses zwingend an die Tarifentwicklung anzupassen. Mit dem neuen Gesetz muss eine höhere Planungs- und Regelungssicherheit für Träger, Eltern, Kinder und Beschäftigte erreicht werden
  • Betreuung von Kindern in Kitas erfordert gut ausgebildetes, motiviertes Personal und gute Arbeitsbedingungen. Mit den im Gesetz angedachten Personalaufwüchsen ist ein erster Schritt getan. Es ist wichtig, dass die Personalbemessung sich an wissenschaftlichen Standards orientiert.
  • Schon durch den jetzigen Gesetzentwurf sind erhebliche Mehrkosten zu erwarten. Die Kostenträger dürfen bei der Finanzierung nicht allein gelassen werden. Es ist dringend erforderlich, dass das Gesetz so gestaltet wird, dass die Kosten für die frei-gemeinnützigen Träger deutlich sinken.
  • Kirchen und Wohlfahrtsverbände wünschen sich eine weitere positive Entwicklung auf dem Weg zu einem am Ende guten KiTa-Zukunftsgesetz, das von allen Beteiligten getragen und mit hohem Engagement umgesetzt werden kann. Die notwendige Evaluation der Gesetzesauswirkungen muss umgehend beginnen.“