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Nachrichtenarchiv

Insolvenzverfahren auf 3 Jahre Laufzeit verkürzt

Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks informiert: Alle Insolvenzverfahren, die ab 1. Oktober 2020 beantragt wurden, haben nun eine Laufzeit von 3 Jahren.

Idar-Oberstein. Bereits Ende 2019 bekam die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes die Ankündigung, dass das Insolvenzverfahren von 6 Jahren Laufzeit auf 3 Jahre verkürzt werden soll. Nun wurde die Gesetzesänderung kurz vor dem Jahresende 2020 beschlossen. Die Schuldnerberatung informiert über einige Inhalte und Änderungen.

Alle Insolvenzverfahren, die ab 01.10.20 beantragt worden sind, haben nun eine Laufzeit von drei Jahren. Für Insolvenzverfahren, die vom 17.12.19 bis 30.09.20 beantragt wurden, wurde die 6-jährige Laufzeit des Insolvenzverfahrens monatsweise verkürzt. Der Gesetzgeber folgt damit einer EU-Richtlinie. Eine weitere Änderung ist die Verlängerung der Sperrfrist für ein erneutes Insolvenzverfahren. Die vorherige 10-Jahre-Frist wurde auf 11 Jahre erhöht. Die Laufzeit des erneuten Insolvenzverfahrens beträgt dann 5 Jahre. Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen müssen im Insolvenzverfahren nun vollständig abgegeben werden, Schenkungen und Erbschaften zur Hälfte.

„Für viele Schuldnerinnen und Schuldner bedeutet diese Gesetzesänderung eine Erleichterung. Drei Jahre sind eine überschaubarere Zeit für alle, die sich bisher vielleicht nicht getraut haben, einen Insolvenzantrag zu beantragen,“ so Tatjana Jacobs, Sozialarbeiterin im Diakonischen Werk und seit vielen Jahren mit den Nöten vertraut, die Schulden auch in unserer Region ganz konkret für Haushalte und Familien bedeuten. „Viele Menschen fürchten eine Stigmatisierung und Benachteiligung durch einen Insolvenzantrag, z.B. durch einen Eintrag in der Schufa, der erst nach drei Jahren ab erfolgreicher Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht wird.“

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell Menschen unverschuldet in die Schuldenfalle geraten können. Gerade für Selbstständige soll die Gesetzesänderung eine schnelle Entschuldung ermöglichen. Die Gründe für eine Überschuldung sind vielfältig. Neben gescheiterten Immobilienfinanzierungen spielen auch Trennung/Scheidung, Arbeitslosigkeit und - nicht zuletzt Krankheit eine Rolle. Die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Obere Nahe berät alle Menschen mit Schulden und sucht mit ihnen gemeinsam nach Lösungen, die zur jeweiligen Verschuldungs- und Lebenssituation passen.

Die Schuldnerberatungsstelle bietet auch in Corona-Zeiten weiterhin Beratung an. Diese erfolgt aufgrund der Corona-Pandemie derzeit überwiegend telefonisch, aber auch persönliche Kontakte sind nach Absprache möglich. Sie erreichen die Schuldnerberatungsstelle wie folgt:

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Obere Nahe - Schuldnerberatungsstelle
Pappelstraße 3
55743 Idar-Oberstein

Telefon: 06781 - 5163 530
Fax: 06781 – 5163 559

E-Mail: diakonisches.werk(at)obere-nahe.de

Homepage: https://www.obere-nahe.de/hilfe-beratung/diakonie-obere-nahe/schuldnerberatung/