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Bestattung

Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.


Aktuelle Informationen: Bestattung in Zeiten der Corona-Pandemie

Liebe Mitmenschen!

Wenn ein lieber Mensch stirbt, dann befinden wir uns in einer absoluten Ausnahmesituation. Der Schmerz dieses Abschieds überwältigt uns und wir brauchen dringend menschliche Nähe, Beistand und Trost. Daher fällt es uns so schwer in diesen Corona-Zeiten, die allgemein gültigen Regelungen des Staates auch bei Bestattungen für uns anzuwenden.

Das vergangene halbe Jahr hat uns gezeigt, dass sich Situationen und gesetzliche Vorgaben von heute auf morgen ändern können. Allein die Frage: Wer kann oder darf zur Beerdigung kommen? Welche Vorgaben sind zu erfüllen? Ist ein Trauergottesdienst in der Kirche möglich? Alle diese Fragen wurden in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder neu gestellt und beantwortet, es gab Beschränkungen oder sie wurden gelockert.

Wenn Unsicherheiten bestehen, scheuen Sie sich bitte nicht und fragen bei den lokalen Bestattern und/oder die Pfarrerinnen und Pfarrer vor Ort nach.


Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.

Im Folgenden haben wir einige Fragen zusammengestellt, die sich beim Tod eines geliebten Angehörigen stellen. Weiterführende Dossiers gibt es beim Online-Magazin Evangelisch.de, bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie bei der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Ein geliebter Mensch ist gestorben - wie geht es weiter?

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung bzw. Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite. Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung kann man sich entweder direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder dem Evangelischen Pfarramt in Verbindung setzen. Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.

Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich derzeit in einem Wandel. Lange war die Erdbestattung, die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg, die häufigste Bestattungsform. Heute nehmen Feuerbestattungen, also das Verbrennen des Leichnams und die Beisetzung der Asche in einer Urne, stark zu. Auch Seebestattungen werden immer häufiger gewünscht.

Es gehört zur christlichen Tradition in Deutschland, den ganzen Körper des Verstorbenen zu beerdigen (Erdbestattung). Das soll die christliche Auferstehungsvorstellung bekräftigen, nach der der ganze Mensch wieder aufersteht und heil werden soll, nicht nur seine Seele.

Für Pfarrerinnen und Pfarrer stehen die Wünsche der Verstorbenen und der Hinterbliebenen im Vordergrund, auch wenn sie sich für eine andere Bestattungsform als die Erdbestattung entscheiden. Eine Feuerbestattung widerspricht nicht dem Glauben an die leibliche Auferstehung. Entscheidend ist die Zusage, dass Gott neues Leben entstehen lassen kann.

Anonyme Bestattungen sind ebenfalls möglich, auch wenn hier den Trauernden möglicherweise ein eindeutiger Ort für ihre Trauer fehlt.

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.

Zur Frage, wer zahlt die Bestattung: In Deutschland ist dies gesetzlich geregelt: Vereinfacht, nach BGB § 1968 heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis zu dem Verstorbenen war.

Etwas anders sieht das bei der Bestattungsplficht aus. Die Bestattungspflicht ist nicht deckungsgleich mit der Kostentragungspflicht. Sie schreibt vor, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Hier haben die Bundesländer eigene Regelungen, wer bestattungspflichtig ist.

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen sich  Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Ja. Ein Suizid ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung

Nein. Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört haben. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, erklärt damit, dass er sich bewusst aus der Gemeinschaft der Christen loslöst. Diesen Wunsch respektieren wir  -  auch über den Tod hinaus. Anders sieht es aus, wenn der/die Verstorbene noch nicht oder nicht getauft war. Hier empfehlen wir ein Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin der Gemeinde.

Auch im Gespräch mit Angehörigen von ausgetretenen Verstorbenen kann deutlich werden, dass eine kirchliche Beerdigung dennoch angemessen ist. Der Pfarrer oder die Pfarrerin entscheidet hier von Fall zu Fall.

Nein, nicht, solange er getauft ist und bis zu seinem Tod Mitglied der Kirche war. Evangelische Christinnen und Christen glauben, dass nicht das äußere Wohlverhalten Heil und Erlösung bringt, sondern der Glaube an Gott allein. In der Taufe sagt Gott „Ja“ zu einem Menschen. Evangelische Christinnen und Christen vertrauen darauf, dass Gott sie in dieser Weise annimmt. Aus jeder Lebenslage heraus darf ein Christ oder eine Christin auf Gottes Gnade vertrauen.

 Ja, sie sind herzlich willkommen, das zu tun. Musik- und Textwünsche sollten aber dem christlichen Charakter der Feier nicht widersprechen. „Tears in Heaven“ wird in der Regel passen, „Highway to Hell“ eher nicht. Angehörige sollten ihre Wünsche mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Musiker, der für die Beerdigung zuständig ist, besprechen.

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.

Trost und Unterstützung für Hinterbliebene im Kirchenkreis

  • Bei allen Fragen um eine kirchliche Bestattung helfen die Gemeindepfarrer gerne weiter. Hier finden Sie eine Übersicht der Gemeinden mit den zuständigen Gemeindebüros.
  • Wenn Sie nicht wissen, welche Gemeinde für Sie zuständig ist, klicken Sie bitte hier und geben Ihre Adresse unter "Gemeindefinder" ein.
  • Trauer um einen Angehörigen ist ein schmerzhafter und sehr persönlicher Prozess, der Zeit braucht. Wenn Sie Unterstützung in dieser Zeit brauchen, nutzen Sie unsere Angebote in den Gemeinden.

Angebote

Trauernetz

Die Evangelische Kirche bietet im Internet ein Angebot rund um das Thema Tod, Bestattung und Trauer an: das Trauernetz.


Rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz

Gesetzliche Regelungen vom Ausstellen der Todesbescheinigung bis hin zur Mindestliegezeit regelt in Rheinland-Pfalz das am 3. März 1983 in Kraft getretene Bestattungsgesetz (BestG). Hier geht es zum BestG.


Rechtliche Grundlagen im Saarland

Von der Ausstellung der Todesbescheinigung über Bestattungspflicht bis hin zu Liegezeiten ist im Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG) vom 5. November 2003 im Saarland alles geregelt. Hier geht es zum BestattG