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Konzeption des Kirchenkreises Obere Nahe

Der Kirchenkreis Obere Nahe richtet sich in seiner Konzeption „Kirche mit dir“ daran aus, dass Gottes Zuwendung jedem Menschen ganz persönlich gilt.

„Kirche mit dir“ reflektiert den Dienst des Kirchenkreises Obere Nahe und seiner Gemeinden auf dem Hintergrund des protestantischen Selbstverständnisses, das jeden Menschen befähigt wissen will, seinem/ihrem eigenen Gewissen zu folgen und selbstbestimmt, zu leben und zu glauben.

Der Name „Kirche mit dir“ ist Programm. Wie Gott sich jedem/jeder einzelnen zuwendet, ihn/sie in seiner/ihrer Verantwortung und Würde anspricht, so setzt sich der Kirchenkreis Obere Nahe mit seiner Konzeption das Ziel, Menschen anzusprechen, sie zu unterstützen und ihnen Raum zu geben, sich selbst gestaltend einzubringen in die Geschichte Gottes mit dieser Welt.

Der Kirchenkreis Obere Nahe versteht sich als ein Player der Zivilgesellschaft unter anderen. In „Kirche mit dir“ macht er seine Ausrichtung und seinen spezifischen Beitrag transparent. Die Konzeption gibt Orientierung und zeigt wie Kirche ihre vielfältigen Ressourcen einsetzt, ihr Angebot ausrichtet und auffindbar macht. Bezogen auf den Auftrag, Gottes Liebe zu jedem einzelnen Menschen deutlich werden zu lassen, muss sich Kirche immer wieder neu unter sich verändernden Rahmenbedingungen und Fragesellungen bewähren. Dazu ist es notwendig, sich der eigenen Ressourcen und Möglichkeiten bewusst zu werden und diese gezielt einzusetzen.

„Kirche mit dir“ entwickelt für den Kirchenkreis Obere Nahe, auf welche Weise seine unterschiedlich profilierten Gemeinden im Zusammenspiel miteinander und den übergemeindlichen Arbeitsfeldern ihren Auftrag effektiv und zukunftsorientiert erfüllen können.

Superintendentin Jutta Walber

Unser Leitmotiv „Kirche mit dir...“ macht deutlich, dass Kirche nicht einfach eine Institution oder Organisation ist, sondern eine Gemeinschaft, in der Menschen einander an- und ernst nehmen mit ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten. Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende bringen ihre Gaben und Interessen ein.

Wir geben Raum zur Begegnung und sind miteinander unterwegs als eine lebendige Gemeinschaft, die sich an Jesus Christus orientiert. Dabei ist die Bibel unser Grund und unsere Richtschnur. Jede und jeder ist für uns wichtig, denn Unterschiede bereichern uns. In Kooperation mit anderen Gruppen und Gruppierungen tragen wir bei zur Entwicklung unserer Gesellschaft und suchen mit anderen nach Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Wir begleiten Menschen in ihren Lebensbezügen und tragen unter anderem dazu bei, dass sie neuen Mut zum Leben finden.

Wir sind eine Weggemeinschaft, organisiert in einzigartigen Gemeinden. Jede unserer Gemeinden hat ein unverwechselbares Profil und bringt sich so in die Gemeinschaft der Gemeinden des Kirchenkreises Obere Nahe ein. Zusammen mit unseren Einrichtungen auf kreiskirchlicher Ebene sind sie „Kirche mit dir...“. In gegenseitiger Wertschätzung und Verbundenheit werden wir auffindbar und erkennbar und erfüllen unseren kirchlichen Auftrag in unserer Zeit.

Wir tragen die frohe Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Mit Menschen, die sich einlassen und an unseren Suchbewegungen beteiligen, fragen wir: Wo wird die Geschichte Gottes mit uns Menschen, wie sie uns in der Bibel bezeugt ist, relevant für das Leben in unserer Zeit? Wie verbinden sich die Geschichten der biblischen Menschen mit den Lebensgeschichten von uns - Menschen im Hier und Jetzt? Wir tragen dazu bei, dass Menschen selbstbewusst und gestärkt ihr Leben im Vertrauen auf Gott gestalten können. Wir sind auffindbar und einladend.

Die Zielerreichung unseres Auftrags, die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk, ist Maßstab für den Einsatz unserer personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen. Dabei ist uns bewusst, dass unsere Mittel begrenzt sind und wir uns entscheiden müssen. Nicht alles kann überall vorgehalten werden. Dennoch ist es möglich, eine Vielfalt des kirchlichen Angebots zu erhalten bzw. sogar noch auszuweiten. Hierzu sind ein bewusster, effektiver und effizienter Einsatz der Mittel sowie Kooperation und Professionalisierung eine wesentliche Voraussetzung. Wir gehen verantwortlich mit den uns anvertrauten Mitteln um.

4. Ressourcenplanung, Verteilung und Aufsicht

Auf der Grundlage eines geistlichen Leitungsverständnisses gibt die kirchliche Ordnung einen zielorientierten Leitungsstil vor. Zentrales Element dieses Leitungsstils ist die Definition von Kirche mit dir 4 Zielen, um unsere Kirche gemäß ihrem Auftrag zu gestalten. Zielorientiertes Leiten klärt, welche personellen und finanziellen Mittel für die Erreichung der Ziele erforderlich sind und ob diese Ressourcen vorhanden sind.

Dies erfordert einen ständigen Abgleich zwischen Zielerreichungsgrad und Ressourceneinsatz. Die Ausgangsbasis für zielorientiertes Leiten im Kirchenkreis Obere Nahe ist die kreiskirchliche Finanzplanung. Sie weist allen Kirchengemeinden pro Kirchenmitglied einen einheitlichen Betrag vom Nettokirchensteueraufkommen zu. Dies wird durch den landessynodalen Finanzausgleich in der Ev. Kirche im Rheinland ermöglicht. Darüber hinaus erfahren die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Obere Nahe zusätzlich Unterstützung durch innersynodale Finanzausgleichsmittel sowie Beratung durch die Verwaltung und die Aufsichtsorgane.

4.1. Personalplanung

Neben der landeskirchlich vorgeschriebenen Pfarrstellenplanung strebt der Kirchenkreis Obere Nahe eine Personalplanung für alle Berufsgruppen auf Grundlage des Personalplanungsgesetzes der EKiR an. Die Verknappung der finanziellen und personellen Ressourcen erfordert eine gemeindeübergreifende Aufgabenwahrnehmung und daher eine kreiskirchliche Personalplanung unter Einbeziehung aller Professionen.

Eine besondere Bedeutung für die Erfüllung unseres Auftrags kommt dem Ehrenamt zu. Der kirchliche Dienst wird durch die unterschiedlichen Menschen und ihre besonderen Fähigkeiten bereichert. Der Kirchenkreis unterstützt die Gewinnung, Befähigung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Dabei ist innerhalb des Ehrenamts in der Kirche zwischen unterschiedlichen ehrenamtlichen Funktionen und Diensten zu unterschieden: Das ehrenamtliche Leitungsamt, der ehrenamtliche Verkündigungsdienst (Prädikant*innen), die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in den allgemeinen Gemeindediensten (z. B. Jugendarbeit, Kindergottesdienst, Gemeindebrief) sowie die Ehrenamtlichen in der Projektarbeit (z. B. Krippenspiel) und in der Diakonie verlangen nach einer differenzierten Betrachtung.

Der Kirchenkreis Obere Nahe setzt verlässliche Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen ehrenamtlichen Ämter und Dienste. Dies erfolgt zum Beispiel durch Einweisungen in die Arbeit, klare Aufgabenbeschreibungen, Möglichkeiten der Fortbildung und befristete Aufgabenübernahme und Etablierung einer Feed-Back-Kultur. Das Zusammenwirken mit dem Hauptamt wird definiert.

4.2. Finanzmanagement

Auf Ebene der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises erfolgt das Finanzmanagement durch die jeweiligen Leitungsorgane, unterstützt durch das Verwaltungsamt. Maßgeblich sind hierbei die Haushaltsplanung und –überwachung sowie die Aufstellung und Fortschreibung des Haushaltsbuches. Der Kirchenkreis ist am Finanzmanagement der Kirchengemeinden durch laufende Beratung, Aufsicht und Genehmigung der Haushaltspläne beteiligt. Die Kassengemeinschaft und die Sammelfinanzanlagenverwaltung in Verantwortung der gemeinsamen Verwaltung sind Kirche mit dir 5 Elemente eines ineinandergreifenden Finanzmanagements von Kirchengemeinden und Kirchenkreis.

Der Kirchenkreis steht unter der Aufsicht der Landeskirche. Die kirchliche Rechnungsprüfung gibt Hinweise zur Qualität und Ordnungsmäßigkeit der kirchlichen Haushalte. Aufsichtsmaßnahmen gegenüber einer Kirchengemeine wirken aufgrund der Haftungsgemeinschaft innerhalb der verfassten Kirche immer auch auf alle Kirchengemeinden im Kirchenkreis. Die Organe des Kirchenkreises – unterstützt durch die gemeinsame Verwaltung – leisten diese Aufsicht mit Überblick über alle Kirchengemeinden und auf Grundlage der ihnen obliegenden Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung im Kirchenkreis.

4.3. Gebäudemanagement

Der Kirchenkreis begleitet die Kirchengemeinden bei dem Prozess, ein gottesdienstliches Zentrum zu etablieren, um allen Gemeindegliedern Zugang zu Gottesdienst und Seelsorge zu gewährleisten. Der Kirchenkreis unterstützt die Gemeinden bei einer an die personelle und finanzielle Situation angepassten Gottesdienst- und Verkündigungskultur, die sich u.a. an den Vorgaben von „Zeit fürs Wesentliche“ www.ekir.de/www/downloads/ekir2014zeit-fuers-wesentliche.pdf orientiert. Ein Kriterienkatalog wird zur Verfügung gestellt, an dem sich die Presbyterien orientieren können.

Der Kirchenkreis unterstützt die Presbyterien bei der Kommunikation dieser Prozesse in der Öffentlichkeit. Das kreiskirchliche Gebäudekonzept berücksichtigt, dass ein Mindestmaß an funktionalen Gottesdienst-, Tagungs- und Schulungsräumen zur Verfügung steht. Dabei sind sowohl der Umgang mit nicht mehr benötigten kirchlichen Gebäuden als auch die Möglichkeit der Kooperationen mit ökumenischen und kommunalen Partnern in den Blick zu nehmen.

4.4. Kooperationen

In Zukunft wird eine regionale Kirchenentwicklung immer wichtiger und wesentlicher. Grundlagen einer solchen Entwicklung sind die übergemeindliche und ökumenische Zusammenarbeit sowie die Kooperation mit Nachbarkirchenkreisen, Kommunen und Landkreisen. Nur im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure kann Kirche ihren Beitrag für ein friedliches und wertschätzendes Zusammenleben leisten.

Wir hören dankbar Gottes frohe Botschaft und geben sie weiter. Wir begleiten Menschen und laden sie ein, ihre Geschichte mit der biblischen Überlieferung ins Gespräch zu bringen, und stellen sie unter den Segen Gottes. Wir unterstützen Menschen unabhängig von ihrer religiösen und sexuellen Orientierung, ihrer politischen Auffassung sowie ihrer Herkunft und Abstammung in Notlagen durch Seelsorge, Beratung und Diakonie.

Dabei orientieren wir uns daran, dass jeder Mensch in seiner unveräußerlichen Würde eigenständig entscheiden kann, welche Wege er gehen will. Wir geben Gelegenheit, sich in vielfältiger Weise einzubringen und zusammen mit anderen, Gemeinschaft zu leben. Wir engagieren uns zusammen mit anderen Organisationen für das Gemeinwesen und laden zu vielfältigen kulturellen Veranstaltungen ein.

5. Glaube und Lebensgestaltung

Glaube und Lebensgestaltung gehören untrennbar zusammen. Jeder und jede ist nach evangelischer Überzeugung frei, seinem / ihrem eigenen Gewissen zu folgen. Protestantischer Glaube ist geprägt von einer kritischen Grundhaltung, die davon ausgeht, dass Bildung unverzichtbar ist, damit der/die Einzelne seine/ihre Möglichkeiten und Chancen entwickeln kann.

Evangelische Kirche fördert mit ihren Bildungsmöglichkeiten und Angeboten Menschen so, dass sie sich selbst ein Urteil bilden können. Dies gilt sowohl für gesellschaftliche und ethische Fragestellungen als auch für die Auseinandersetzung mit der biblischen Überlieferung. Das Nachdenken über ethische Fragen ist nach unserer Überzeugung eine Voraussetzung dafür, das eigene Leben verantwortlich vor Gott, den Mitmenschen und allen Mitgeschöpfen leben zu können. In protestantischer Freiheit sind wir eingebunden in ein ökumenisches Miteinander mit Christinnen und Christen anderer Kirchen und Konfessionen.

Glaube findet seinen Ausdruck im tagtäglichen Handeln, sodass Kirche sich ereignet „mit dir“ und „für dich“! Sie lebt vom Engagement jedes und jeder einzelnen und sie bietet Hilfe, Unterstützung und Raum zum gemeinsamen Leben. In dieser Vielfalt geschieht Verkündigung – Verkündigung ist mehr als Gottesdienst.

Alle Gemeindeglieder haben Zugang zu Gottesdienst und Seelsorge. Gottesdienst gibt Raum zur Besinnung auf Gottes Wort, zum gemeinsamen Singen, Beten und zur Gemeinschaft. Hier verbinden sich die Geschichten der biblischen Menschen mit unseren Lebensgeschichten – hier setzen sich Menschen mit dem Anspruch und Zuspruch des Wortes Gottes auseinander. Jede Gemeinde etabliert ein gottesdienstliches Zentrum. Die Gemeinden des Kirchenkreises sollen miteinander kooperieren und unterschiedliche Gottesdienstformate anbieten, um eine gottesdienstliche Vielfalt zu gewährleisten.

5.2.1. Seelsorge

Seelsorge ermutigt, stärkt, tröstet, begleitet und hilft, das Leben zu bewältigen und Probleme zu lösen. Sie bietet Hilfe und Begleitung in Lebens- und Glaubensfragen. 5.2.1.1. Gemeinde Im Kirchenkreis wird durch Pfarrerinnen und Pfarrern sowie dafür ausgebildete und beauftragte hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende sichergestellt, dass Seelsorge in Anspruch genommen werden kann. Diese arbeiten absolut vertraulich und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verschwiegenheit. Anlässe wie Taufe, Trauung oder Beerdigungen können der Ausgangspunkt für seelsorgliche Gespräche sein. Über die Seelsorge kann auch der Kontakt zu anderen Hilfsangeboten hergestellt werden. Gemeindeglieder können Gesprächsbedarf bei dem für sie zuständigen Pfarramt anmelden. Auf der Homepage des Kirchenkreises finden Menschen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

5.2.1.2. Krankenhausseelsorge

Der Kirchenkreis stellt durch die Einrichtung und Besetzung der Funktionspfarrstelle Krankenhausseelsorge sicher, dass professionelle Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Obere Nahe vorgehalten wird. Alle Patient*innen, Angehörigen und Mitarbeitenden des Klinikums Idar-Oberstein und der Fachklinik Baumholder können vom Kirchenkreis verantwortete Krankenhausseelsorge in Anspruch nehmen.

Die Formen der Seelsorge im Krankenhaus gehen dabei ineinander über: der Krankenbesuch, das seelsorgerliche Gespräch, die seelsorgerliche Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg, Beratung und Begleitung bei konkreten Problemen und in Krisensituationen, der seelsorgerliche Kurzbesuch mit geprägten, religiösen Handlungen wie Taufe, Krankenabendmahl, Gebet, Beichte, Segnung und Aussegnung.

Es kommen Menschen in die Gottesdiente in den Krankenhäusern oder nehmen dort Seelsorge in Anspruch, die ihren Kontakt zu der Kirchengemeinde, der sie zugeordnet sind, nicht mehr leben oder sogar offiziell nicht mehr zu einer Kirchengemeinde gehören. Im Krankenhaus erleben Menschen in Gottesdienst- und Seelsorge positive Begegnungen mit unserer Kirche.

5.2.1.3. Notfallseelsorge

Die seelsorgerliche Begleitung von Menschen in Krisensituationen wird sichergestellt. Notfallseelsorge ist Bestandteil des kirchlichen Auftrags und gehört zu den unverzichtbaren Aufgaben des Kirchenkreises Obere Nahe und seiner Gemeinden. Der Kirchenkreis Obere Nahe arbeitet in der „Notfallseelsorge im Kreis Birkenfeld“ mit anderen Organisationen zusammen.

Die Notfallseelsorge unterstützt Menschen im Kreis Birkenfeld in akuten Krisensituationen. Auftrag ist die Erstbegleitung und Stabilisierung von Angehörigen und Betroffenen nach einem häuslichen Todesfall, nach einem Suizid, nach einem plötzlichen Kindstod, sowie die Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei und die Erstbetreuung von Angehörigen und Betroffenen nach schweren Verkehrsunfällen. Es handelt sich um einen gesellschaftsdiakonischen Dienst, der getan wird unabhängig von Konfession und Religion der zu betreuenden Personen. Die Kreissynode bittet die Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchenkreis, die Notfallseelsorge aktiv zu unterstützen.

Die Presbyterien sind aufgerufen, den Dienst ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer in der Notfallseelsorge mitzutragen und dies bei der Gestaltung des Pfarrdienstes in den Gemeinden zu berücksichtigen.

5.2.1.4. Telefonseelsorge

In unserem Kirchenkreis wird die Telefonseelsorge im Rahmen der Telefonseelsorge NaheHunsrück unter Federführung des Kirchenkreises An Nahe und Glan in ökumenischer Zusammenarbeit wahrgenommen.

5.2.2. Diakonie

Diakonie, der soziale Dienst der Evangelischen Kirche, ist gelebte Nächstenliebe und als solche Wesens- und Lebensäußerung der Kirche. Das Diakoniegesetz https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2881 der evangelischen Kirche im Rheinland verpflichtet die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis dazu, den diakonischen Auftrag der Kirche wahrzunehmen, sich der Menschen in Notsituationen anzunehmen.

Im Kirchenkreis Obere Nahe ist die Diakonie mit Kindertagesstätten, Sozialstationen, Tafeln, Besuchsdiensten und anderen unbürokratischen Hilfsangeboten in Notfällen in den Gemeinden verankert. Die Vielfalt an kirchlicher Sozialarbeit und die Anforderungen an Qualitätsstandards bei Beratungsangeboten in sozialen und finanziellen Notsituationen können die Gemeinden vor Ort alleine nicht leisten.

Soziale Arbeit wie Lebensberatung, Familienberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Flüchtlingsarbeit und anderes mehr werden von den hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes geleistet.

Damit das Diakonische Werk seine professionellen Angebote an den Bedürfnissen der Gemeinden ausrichten kann, ist ein regelmäßiger, intensiver Austausch erforderlich. Außerdem findet eine Vernetzung des Diakonischen Werkes mit den Gemeinden statt, nicht nur über Gremienarbeit, sondern über Präsenz des Diakonischen Werkes mit Beratungs- und Hilfsangeboten in den Kirchengemeinden, wie dies bereits in einigen Gemeinden geschieht.

Hilfsangebote und Hilfeleistungen durch das Diakonische Werk werden von den Menschen als kirchliches Handeln wahrgenommen. Der Kirchenkreis als Träger des Diakonischen Werkes gewährleistet, dass im Kirchenkreis Obere Nahe weiterhin professionelle Beratungsangebote bereitgehalten und Aufgaben erfüllt werden können, auch in den nicht refinanzierten Aufgabenbereichen wie der Kleiderkammer und des Kirchlichen Sozialdienstes als niedrigschwelliges diakonisches Angebot für Menschen in akuten Notsituationen. So erfüllen Kirchenkreis und Kirchengemeinden in gemeinsamer Verantwortung ihren diakonischen Auftrag in der Nachfolge Jesu und im Dienst der Nächstenliebe.

5.3.1. Schulreferat/Schuldienst

Bildung ist ein Wesensmerkmal Evangelischer Kirche und soll, entsprechend dem reformatorischen Grundsatz von der Freiheit eines Christenmenschen, diesem eine mündige Lebensgestaltung ermöglichen. Diesen Bildungsauftrag nehmen für den in Art. 7 III GG institutionell garantierten Bereich des Religionsunterrichts die Kirchenkreise An Nahe und Glan, Obere Nahe, Simmern-Trarbach und Trier mit einem gemeinsamen Schulreferat wahr. Träger des gemeinsamen Schulreferats ist der Kirchenkreis Trier.

Das gemeinsame Schulreferat ist die fachliche Beratungsstelle für evangelischen Religionsunterricht in den vier Kirchenkreisen. Es ist Ansprechpartner für die beteiligten Kirchenkreise, die Schulen, die ADD, die Religionslehrer*innen und die Schulpfarrer*innen und es ist Schnittstelle zwischen Schule und Kirche.

Die Mediotheken im gemeinsamen Schulreferat leisten einen wichtigen Beitrag in der Begleitungs- und Beratungsarbeit der Unterrichtenden, sollen aber zu Online-Mediotheken weiterentwickelt werden, in denen auch Materialien für die Kindergottesdienst- und Konfirmandenarbeit und weitere Bildungsaufgaben in den Kirchenkreisen vorgehalten werden. Vom Schulreferat werden gemeinsame religionspädagogische Fortbildungsveranstaltungen für vier Kirchenkreise durchgeführt. Indem der Kirchenkreis Obere Nahe das gemeinsame Schulreferat mitträgt, bietet er Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer durch das Schulreferat an.

Mit dem gemeinsamen Schulreferat und den sich daraus ergebenden Synergien sichert der Kirchenkreis Obere Nahe perspektivisch die Qualität des Religionsunterrichts im Kirchenkreis und nimmt seinen kirchlichen Bildungsauftrag für den schulischen Bereich wahr. Die Präsenz von Kirche in der Schule eröffnet ein Lernfeld gegenseitiger Begegnung und Wahrnehmung, in dem die verschiedenen Lebenswelten miteinander ins Gespräch gebracht werden.

5.3.2. Arbeit in Kindertagestätten

Der Kirchenkreis Obere Nahe begrüßt und unterstützt die KiTa-Arbeit der Kirchengemeinden. Er hat eine Synodalbeauftragung für KiTa-Arbeit und unterhält ein Kindertagesstättenreferat für die Fachberatung von Kindertagesstätten in gemeindlicher oder verbandlicher Trägerschaft.

Alle Kitas im Kirchenkreis sind auf der Internetseite des Kirchenkreises präsentiert und mit ihrem Angebot auffindbar. Die Fachberatung unterstützt die KiTas in ihrer religionspädagogischen Arbeit und bei der Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagementprozesses. Sie berät die Träger bei allen kitarelevanten Themen und sorgt somit dafür, dass in den KiTas pädagogisch wertvolle Arbeit geleistet wird.

Evangelische KiTas nehmen Leuchtturmfunktion wahr. Sie sind gelebtes Evangelium vor Ort und erreichen besonders die Gruppe der jungen Familien. KiTa-Arbeit begleitet Familien bei der Erziehung ihrer Kinder, unterstützt sie in ihrem Alltag und ermöglicht ihnen Zugang zu Glauben und Kirche. Durch religionspädagogische Angebote in den KiTas und lebendig gestaltete KiTa-Gottesdienste erleben Kinder und ihre Eltern und Großeltern, Patinnen und Paten Kirche als einen Ort, an dem Antworten auf die Fragen des Lebens gefunden werden.

Die KiTa-Arbeit wird außerdem durch eine intensive Verknüpfung mit den Angeboten des Diakonischen Werkes durch den Kirchenkreis unterstützt. Durch die Mitarbeit in kirchlichen und politischen Gremien findet eine gute Vernetzung zwischen Kirche und Politik statt.

5.3.3. Kinder und Jugendliche

Alle Kinder und Jugendliche haben Zugang zu kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit. Der Kirchenkreis unterstützt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden. Kindergottesdienst, Kinderkirche, Jungschar, Jugendkreis etc. sind unverzichtbare Säulen der kirchlichen Gemeindearbeit, die Glaubensinhalte vermitteln und in die Praxis gelebten Glaubens einführen und sie begleiten.

Der Kirchenkreis unterhält ein Jugendreferat mit mindestens zwei hauptamtlichen Jugendreferent*innen. Die Summe der für den Kirchenkreis zu leistenden Arbeit umfasst mindestens die Aufgaben einer vollen Fachkraft. Im Idealfall soll der darüber hinaus gehende Personalstellenanteil durch die Refinanzierung der Arbeit der Jugendreferent*innen von Gemeinden im Kirchenkreis getragen werden.

Die Jugendreferent*innen verantworten übergemeindliche Angebote und Projekte sowie Schulungen im Kirchenkreis. Sie übernehmen darüber hinaus Aufgaben in Kirchengemeinden. Die Kirchengemeinden erstatten dem Kirchenkreis die anteiligen Personalkosten zuzüglich Nebenkosten für diesen gemeindlichen Dienst. Die Kirchengemeinden selbst können, soweit deren Finanzlage das zulässt, auch selbst Jugendmitarbeitende einstellen. Die Angebote in den verschiedenen Kirchengemeinden sind für alle Kinder und Jugendliche auch über das Gebiet der Gemeinde hinaus offen. Sie können von allen über die Internetseite des Kirchenkreises gefunden werden.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geschieht inklusiv und integrativ und tritt für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Politische Vertretung kirchlicher Anliegen, die Kinder- und Jugendliche betreffen, auf der Ebene der Kommunen, des Landes, aber auch die Vertretung in landeskirchlichen Verbänden werden von unterschiedlichen Akteuren wahrgenommen. Dies können hauptamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, aber auch im Diakonischen Werk angestellte Personen oder Kita-Fachberater*innen sowie Synodalbeauftragte oder Mitglieder des KSV sein. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitsgebiete im Kirchenkreis, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind (Diakonisches Werk, KiTa-Referat und Jugendreferat), werden Ressourcen effektiv genutzt.

5.3.4 Erwachsene

In den Gemeinden des Kirchenkreises Obere Nahe kommen Erwachsene zu thematischen Veranstaltungen, Fortbildungen und Kursen mit theologischen, ethischen und gesellschaftspolitischen sowie persönlichkeitsbildenden Themen zusammen. Auf der Ebene des Kirchenkreises findet Erwachsenenbildung statt bei gemeindeübergreifenden Vortragsveranstaltungen und Fortbildungsangeboten, in den Einrichtungen des Kirchenkreises durch Qualifizierungen für die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements in Kirche und Diakonie, beispielsweise als Notfallseelsorger*in, Prädikant*in oder Familienpate/in, haben Menschen die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und sich in ihrer Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Perspektivisch wird bei der Gestaltung unseres Angebots die Anschlussfähigkeit für Menschen aller Altersgruppen und Sozialräume in den Blick genommen. Darüber hinaus gibt es spezifische Angebote für Frauen und Männer.

5.4.1. Musik

Die Musik gehört unbedingt zum Profil evangelischen Lebens. Dazu zählen nicht allein der gottesdienstliche Gesang und das Orgelspiel. Vielmehr auch unsere unterschiedlich geprägten Chöre und Ensembles. Zusammen mit anderen Musiker*innen tragen sie mit hochwertigen Veranstaltungen zum kulturellen Leben in unserer Gesellschaft bei.

5.4.1.1. Kirchenmusik

Der Kirchenkreis Obere Nahe beschäftigt eine/n Kreiskantor*in, der/die mindestens die Qualifikation eines B-Kirchenmusikers hat. Unter der Leitung des Kreiskantors/der Kreiskantorin gibt es eine Vielzahl von MusikEnsembles. Die Ausbildung zum Organisten/zur Organistin wird ebenso gewährleistet wie der Unterricht in der Chorleitung. Er/Sie nimmt damit einen Bildungsauftrag wahr.

5.4.1.2. Konzerte

Es gehört zum evangelischen Profil der Kirchenmusik auch jenseits des liturgischen Gottesdienstes in Konzerten und Veranstaltungen mit ihrer Botschaft präsent zu sein. Evangelische Kirchenmusik ist ein eigenes Medium zur Vermittlung von Spiritualität und Glauben und hat einen wesentlichen Anteil an der Verkündigung des Evangeliums. Konzerte bilden dabei einen eigenen Rahmen, der auch Menschen außerhalb der Gottesdienste anspricht. Charakteristisch für die Chöre und Musikgruppen sind die ehrenamtlichen Sänger*innen, die mit ihrem Engagement eine ganz besondere Aufgabe im kirchlichen und gemeindlichen Leben übernehmen.

5.4.2. Kirchen

Kirchengebäude prägen das Bild der Städte und Dörfer unserer Region. Sie sind eine wesentliche Ausdrucksform christlichen Glaubens in seiner historischen Bedeutung und tradieren diesen in ihrer künstlerischen Gestaltung bis in die Gegenwart. Jede Kirche hat für ihre Gemeinde eine besondere Bedeutung. Nicht jede unserer Kirchen hat aber eine hervorragende bauhistorische und/oder kunsthistorische Bedeutung, auch wenn der überwiegende Teil dieser Kirchen unter Denkmalschutz steht. Die Unterstützung bei der Erhaltung von Kirchengebäuden ist keine grundsätzliche, sondern eine exemplarische Aufgabe des Kirchenkreises. Neben kulturellen Aspekten müssen auch finanzielle sowie mittelfristige und langfristige Bedarfs- und Nutzungsaspekte ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung zur Erhaltung eines Gebäudes bilden.

5.4.3. Freizeit

5.4.3.1. Heiligenbösch

Mit dem Freizeitheim „Heiligenbösch“ bieten wir Raum für gemeindliche und außergemeindliche Veranstaltungen in Einfachheit und Naturnähe, die zur Begegnung mit Gott einladen. Hier bieten wir Menschen die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben – Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu erfahren. Durch die Lage „vor Ort“ ist Heiligenbösch in unserem Kirchenkreis mit geringem Aufwand gemeindenah und ökologisch unbedenklich zu nutzen.

5.4.4. Gesellschaftliches Engagement

Als Christinnen und Christen tragen wir Verantwortung für die Gestaltung unserer Gesellschaft. Wir sind von gesellschaftlichen Entwicklungen wie alle anderen betroffen. Umbruchsituationen in den gesellschaftlichen Gefügen nehmen wir nicht nur in den Blick und benennen sie, sondern tragen aufgrund unseres diakonischen Auftrags auch zur Lösung sich daraus ergebender Probleme bei. Wir engagieren uns für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung und beteiligen uns an unterschiedlichen Arbeitskreisen, Gremien und Beiräten auf den Ebenen der Kommunen, Landkreise und des Landes. Durch unser Diakonisches Werk sind wir in den Wohlfahrtsverbänden aktiv.

Der Kirchenkreis Obere Nahe bildet sich aus der Gemeinschaft sehr unterschiedlicher evangelischer Kirchengemeinden mit jeweils unverwechselbarem Profil. Er ist zum 01.04.2010 aus der Fusion des Ev. Kirchenkreises Birkenfeld mit dem rheinland-pfälzischen Teil des Ev.  Kirchenkreises St. Wendel hervorgegangen. Er ist ein Kirchenkreis der Evangelischen Kirche im Rheinland.

5.5.1. Leitung und Aufsicht

Geistliche Leitung ist verheißungs- und auftragsorientiert und bleibt in Verbindung mit Gott. In den unterschiedlichen Leitungsgremien innerhalb unseres Kirchenkreises handeln gewählte Gemeindeglieder und Pfarrer*innen gemeinsam zur Erfüllung des Auftrags unserer Kirche in dem Vertrauen darauf, dass Jesus Christus seine Kirche baut und erhält. Kirchliche Aufsicht hat im Kirchenkreis Obere Nahe unterstützenden und beratenden Charakter. Sie hat auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu achten und dient der Vermeidung von Nachteilen und Schäden.

5.5.1.1. Synode – Presbyterien

Durch die sich berührenden und miteinander verzahnten Aufgabenfelder sind die Mitglieder dieser Leitungsorgane gemeinsam unterwegs, indem sie in geteilter Verantwortung miteinander denken, reden und handeln. Diese ordinierten und nichtordinierten Personen in der Leitung von Gemeinde und Kirchenkreis erbringen diesen Dienst in der Hoffnung, dass Gottes Geist durch ihr Leitungshandeln die Kirche Jesu Christi baut und erhält.

Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis Obere Nahe. Jede Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises ist durch ihre Abgeordneten in der Kreissynode an dieser Leitung beteiligt. Die Kreissynode sorgt dafür, dass der Kirchenkreis seinen kirchlichen Auftrag erfüllt. Sie trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente in den Kirchengemeinden, die in ihm zusammengeschlossen sind. Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden und pflegt den Zusammenhalt mit der gesamten Kirche.

Die Kirchengemeinden werden durch ihre Presbyterien geleitet. Sie tragen die Verantwortung für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in der jeweiligen Kirchengemeinde. Die Presbyterien sorgen für die erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen unter Beachtung der personellen und finanziellen Ressourcen. Die Presbyterien wirken an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit.

5.5.1.2. Kreissynodalvorstand – Fachausschüsse

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode und nimmt Aufgaben der Kreissynode außerhalb der Tagungen wahr. Darüber hinaus überträgt ihm die Kirchenordnung besondere Leitungsaufgaben und Aufsichtsfunktionen. Er berät und unterstützt die Kirchengemeinden und leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen.

Fachausschüsse werden für bestimmte Aufgabenfelder durch die Kreissynode gewählt und gewährleisten eine spezifische synodale Begleitung für das jeweilige Aufgabengebiet. Sie unterstützen die Aufgabenerfüllung von Kreissynode und Kreissynodalvorstand. Für Aufgabengebiete, für die kein Fachausschuss gewählt ist, werden Synodalbeauftragte bestellt. Die synodale Begleitung von Arbeitsfeldern und Projekten kann darüber hinaus oder alternativ durch andere Ausschüsse und Arbeitsgruppen erfolgen.

5.5.1.3. Superintendent*in

Der oder die Superintendent*in trägt die Verantwortung für die Leitung des Kirchenkreises und vertritt diesen in der Öffentlichkeit. Er oder sie führt den Vorsitz der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes. Der oder die Superintendentin*in führt die allgemeine Aufsicht nach der kirchlichen Ordnung. Er oder sie hat – unbeschadet der Rechte anderer – darüber zu wachen, dass der Dienst der Mitarbeitenden am kirchlichen Auftrag ausgerichtet ist. Er oder sie führt die Aufsicht über alle Mitarbeitenden im Kirchenkreis.

Ihm oder ihr obliegt die Seelsorge und Beratung der Ordinierten sowie Vikare und Vikarinnen im Kirchenkreis. Gemeinsam mit dem Kreissynodalvorstand überwacht der Superintendent oder die Superintendentin die wirtschaftliche Lage der Kirchengemeinden und der Verbände, berät die dort handelnden Leitungsgremien und veranlasst die Abstellung von Mängeln. Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben steht der Superintendentin oder dem Superintendenten die gemeinsame Verwaltung zur Verfügung. Zur Wahrnehmung des umfangreichen Leitungs- und Aufsichtsdienstes wird der bzw. die Superintendent*in vom pfarramtlichen Dienst freigestellt.

5.5.1.4. Öffentlichkeitsarbeit

Zur Erfüllung des Auftrags gemäß der kirchlichen Ordnung nach Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung als Bekenntnis, nämlich der Verkündigung des Evangeliums von der freien Gnade Gottes an alles Volk, muss der Kirchenkreis Obere Nahe in einer immer vielfältiger und komplexer werdenden Gesellschaft erkennbar, auffindbar und erreichbar sein!

Der Kirchenkreis repräsentiert die in ihm zusammengefassten Gemeinden in der Öffentlichkeit. Er fördert deren Zusammenarbeit und unterstützt sie auch durch einen gemeinsamen Auftritt in der Öffentlichkeit. Hierzu beschäftigt der Kirchenkreis Obere Nahe eine/n Öffentlichkeitsreferent*in. Diese/r begleitet die kirchliche Arbeit durch Berichterstattung nach innen und außen. Durch einen gemeinsamen Internetauftritt präsentiert sich der Kirchenkreis Obere Nahe mit einem gemeinsamen Profil „Kirche mit dir...“

In jeder Gemeinde gibt es eine/n Beauftragte/n für die Gestaltung des Gemeindeauftritts der Internetseite des Kirchenkreises, der/die auch Ansprechpartner*in für die Öffentlichkeitsreferentin des Kirchenkreises ist. Dadurch, dass alle Kirchengemeinden und kreiskirchlichen Arbeitsbereiche auf der Seite präsent sind, werden sie in der Öffentlichkeit erkennbar und auffindbar. Gemeinsam sind sie „Kirche mit dir...“ Auch die gegenseitige Wahrnehmung der Kirchengemeinden wird gefördert. Angebote und Veranstaltungen werden über die eigenen Gemeindegrenzen hinaus bekannt. Sie können von allen Menschen unseres Kirchenkreises und darüber hinaus aufgefunden und wahrgenommen werden.

Die Öffentlichkeitsarbeit leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Kirche und Diakonie in ihrer Vielfalt und Zusammengehörigkeit profiliert sichtbar und erkennbar werden. Sie unterstützt die Kirchenkreisleitung bei der Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit durch journalistische Berichterstattung zu wichtigen kirchlichen Veranstaltungen und Ereignissen. Sie betreut den Internetauftritt des Kirchenkreises sowie die Präsenz in sozialen Medien. Das ermöglicht die Auffindbarkeit von Zuständigkeiten und Ansprechpartnern. Sie berät die Kirchenkreisleitung sowie die Dienste im Kirchenkreis und die Kirchengemeinden bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt so eine zielgerichtete Kommunikation.

5.5.2. Verwaltung

5.5.2.1. Verwaltungsamt mit Superintendentur

Das Verwaltungsamt des Kirchenkreises Obere Nahe einschließlich der Superintendentur ist die gemeinsame Verwaltung für Kirchenkreis und Kirchengemeinden. Das Verwaltungsamt unterstützt die Kirchengemeinden, die Verbände und den Kirchenkreis durch Wahrnehmung der Pflichtaufgaben und der übertragenen Wahlaufgaben auf Grundlage des Verwaltungsstrukturgesetzes. Diese Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich kompetent, kostenbewusst, gemeindenah und an den Bedürfnissen der verwalteten Körperschaften und Einrichtungen ausgerichtet. Das Verwaltungsamt fördert den Gesamtauftrag der Kirche.

5.5.2.2. Gemeindebüros

Der Dienst in den Gemeindebüros unterstützt den Pfarrdienst und die übrigen Gemeindedienste. Er trägt zur Erfüllung des Auftrags der Kirche bei. Die Gemeindebüros im Kirchenkreis Obere Nahe haben angemessene Öffnungszeiten, so dass eine Erreichbarkeit für Gemeindeglieder und Verwaltung gewährleistet ist. Sie sind personell qualifiziert und verlässlich ausgestattet. Gemeindebüros machen Kirche sichtbar und auffindbar.