Sie sind hier: Kirche mit dir

Fakten-Check: Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks und der Nationalparklandkreises unterstützt Menschen, um aus den Schulden heraus zu kommen.

Idar-Oberstein. Die Gemeinsame Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes und des Nationalparklandkreises Birkenfeld berät seit langer Zeit überschuldete Menschen. Über die Jahre tauchen dabei immer wieder gleiche Fragen auf, die Menschen im Umgang mit Schulden stellen oder sie davon abhalten, die Schuldnerberatung aufzusuchen oder ihre Schulden anzugehen.

Die MitarbeiterInnen haben nun einige dieser Fragen in einem Fakten-Check zusammengefasst:

1. Sind in der Schufa alle meine Schulden erfasst?
Die Schufa ist eine Auskunftei, in der Informationen über Schulden gespeichert sind. Daneben gibt es weitere Auskunfteien, die ebenfalls Daten erfassen. Aber viele Gläubiger melden ihre Forderung nicht an diese Auskunfteien. So gibt es SchuldnerInnen, die über 50 Gläubiger haben, bei denen in der Schufa aber nur einzelne Forderungen eingetragen sind. Eine Schufa-Auskunft ohne Einträge ist deshalb keine Garantie dafür, dass es keine Schulden gibt.

2. Welche Funktion hat die Vermögensauskunft (früher „eidesstattliche Versicherung“)? Ist die Forderung nach der Abgabe der Auskunft erledigt?
Durch die Vermögensauskunft versucht der Gläubiger herauszufinden, ob es pfändbares Einkommen oder Vermögen gibt. Die Folge können Pfändungen wie Lohn -oder Kontopfändung sein. Es ist ratsam, spätestens nach einer Vermögensauskunft ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei seiner Bank einzurichten. Die Forderung bleibt bestehen und auch nach der Vermögensauskunft kann der Gläubiger weiterhin Zinsen und Kosten berechnen.

3. Ich habe schon lange nichts mehr von meinem Gläubiger gehört. Sind die Schulden damit erledigt?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Verjährungsfristen. Diese können und werden in der Regel aber vorher durch verschiedene Maßnahmen unterbrochen, z.B durch einen Vollstreckungsbescheid. Schulden erledigen sich in der Regel nicht von selbst, das muss im Einzelfall geprüft werden.

4. Werden Schulden, die von Eheleuten gemeinsam unterschrieben wurden bei Trennung/Scheidung geteilt, so dass jeder nur die Hälfte bezahlen muss?

Nein, bei Verträgen die von beiden gemeinsam unterschrieben wurden, gilt die „gesamtschuldnerische Haftung“ – d.h. beide Eheleute haften für den gesamten Betrag und der Gläubiger kann von beiden den vollen Betrag einfordern. Erst wenn die gesamte Forderung ausgeglichen ist, (ob von einem der Partner oder gemeinsam) ist die Forderung erledigt. Dieses Problem lässt sich auch nicht durch Vereinbarungen im Scheidungsverfahren lösen, wenn die Banken nicht ausdrücklich zustimmen.

5. Wird bei einer Pfändung das Einkommen beider Eheleute zusammengezählt?

Eine Pfändung wird immer nur gegen eine Person ausgebracht und nur das Einkommen dieser Person wird berücksichtigt. Es gibt eine Lohnpfändungstabelle, in der man nachschauen kann, was pfändbar ist. Der aktuelle Pfändungs-Grundfreibetrag liegt bei 1.339,99 €. Der Betrag erhöht sich durch Unterhaltspflichten (EhepartnerIn, Kinder).

6. Muss ich ins Gefängnis, wenn ich meine Schulden nicht bezahle?

Grundsätzlich muss man wegen Schulden nicht ins Gefängnis. Es gibt aber auch Ausnahmen wie z.B. Geldbussen/Geldstrafen. Allerdings können Schulden auch zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Fragen sollten in einem persönlichen Gespräch im Detail besprochen werden.

7. Wie ist die Schuldnerberatungsstelle für akute Probleme erreichbar?

Die Schuldnerberatungsstelle ist von Montag bis Freitag erreichbar. Termine für erste Beratungsgespräche sind in der Regel innerhalb von wenigen Tagen möglich. Dabei werden aktuelle Fragen und Probleme besprochen. Für umfangreiche Entschuldungsmaßnahmen gibt es eine Warteliste. Auch in der Wartezeit gibt es regelmäßige Beratungstermine.

Dieser Faktencheck stellt nur eine grobe Übersicht dar. Für eine ausführliche persönliche Beratung kann gerne ein Termin mit den Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstelle vereinbart werden.

Kontaktdaten:

Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes und des Nationalparklandkreises Birkenfeld
Pappelstr. 3, 55743 Idar-Oberstein

Telefonnummer: 06781/5163-530, Fax: 06781/5163-559

E-mail: schuldnerberatung(at)obere-nahe.de

Bildnachweis: Goumbik/pixabay.com