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Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung ist im Gegensatz zur standesamtlichen kein Akt nach deutschem Recht. Bei der kirchlichen Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt.
 

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Er möge das Paar in seiner Ehe begleiten.

Die evangelische Trauung findet in einem Gottesdienst mit Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen statt. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen wollen.

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Sie muss der kirchlichen vorausgehen.

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass mindestens ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Auch Geschiedene können natürlich  eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.

#kircheerklärt: Kirchlich heiraten

..solltet ihr Euch rechtzeitig mit deiner Kirchengemeinde in Verbindung setzen. Die kirchliche Trauung muss angemeldet, ein Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vereinbart werden.

Wenn ihr nicht wisst, zu welcher Gemeinde Ihr gehört, könnt ihr das im Gemeindefinder erfahren.

Kleiner Tipp von uns: Bis zum großen Tag darf es dann gerne noch ein Jahr hin sein.

 

...können wir euch leider nicht abnehmen. Aber ihr könnt im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin gemeinsam den Trauspruch finden, der zu euch passt.

 Alternativ geht das auch im Internet. Unter www.trauspruch.de gibt es einen Trauspruch-Konfigurator.

...Natürlich geht das. Dazu benötigt ihr aber eine Zustimmungserklärung ("Dimissionale") eurer Kirchengemeinde.

Gründe dafür gibt es immer wieder: eine Tradition in der Familie, die Heirat in der Heimatgemeinde nach Wegzug, persönliche Verbundenheit mit einer Kirchengemeinde oder der Wunsch, in einer besonderen "Hochzeitskirche" zu heiraten.

Gleiches gilt im Grunde für den Fall, dass ihr euch einen bestimmten Pfarrer oder eine Pfarrerin in einer bestimmten Kirche wünscht, der Pfarrer aber nicht in dieser Gemeinde tätig ist. Auch hier solltet ihr absprechen, ob euer Wunsch erfüllt werden kann.

Auch hier gilt: Nehmt bitte frühzeitig Kontakt mit der Kirchengemeinde auf, in der ihr euch trauen lassen wollt.

Weiter unten im Menü findet ihr eine Liste mit besonders beliebten Hochzeitskirchen im Kirchenkreis Obere Nahe.

Streng genommen: nein. Aber wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers gefeiert werden. Die Trauung führt allerdings nur einer durch.

Ja. Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat im Januar 2016 die völlige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und verheirateten Paaren beschlossen. Die Trauung homosexueller Paare ist eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Wenn Pfarrer oder Kirchengemeinden die Trauung "aus Gewissensgründen" ablehnen, muss eine andere Gemeinde gefunden werden.

Vor dieser Zeit gab es bereits Segnungen homosexueller Paare - diese können nachträglich als Trauung anerkannt und eine amtliche Bescheinigung darüber ausgestellt werden.

Hier lautet die Antwort nein. Du hast dich gegen die Kirche entschieden, diesen Wunsch respektieren wir. Sollte der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung dich allerdings dazu bewegen, (wieder) in die Kirche einzutreten, sprich mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Kirchengemeinde deines Wohnorts. Alternativ gibt es auch deutschlandweit Wiedereintrittsstellen. Welche deinem Wohnort am nächsten liegt, fndest du hier heraus.

Komplizierter ist es, wenn nur ein Partner nicht Kirchenmitglied ist: In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Ist einer der beiden nicht in der Kirche, gibt es verschiedene Regelungen: Einige Landeskirchen bieten trotzdem eine evangelische Trauung an. Andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“.

Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, frag bitte in der Gemeinde nach, in der ihr getraut werden wollt.

Dies ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Solltet ihr nicht in eurer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragt in diesem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regelungen.

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen oder vorgesehenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie jedoch selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.

Auch ist es in vielen Gemeinden möglich, die Kollekte zu bestimmen. Sprecht darüber mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin.