In jedem Kind schlummert sozusagen die Zukunft der Welt. Damit sie eine gute Zukunft werden kann, braucht jedes Kind Räume der Geborgenheit in denen es seine Potentiale entfalten kann.
Der Kirchenkreis Obere Nahe und seine Gemeinden wollen mit unserem Kinderschutzkonzept dazu beitragen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen wie sie in der UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE DES KINDES niedergelegt sind. Ihre Basisprinzipien sind Gleichbehandlung, Recht auf Leben, Vorrang für das Kindeswohl und die Achtung der Meinung des Kindes.
Der Kirchenkreis Obere Nahe und seine Gemeinden wollen mit unserem Kinderschutzkonzept nicht nur dazu beitragen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen, sondern sie durch Prävention vor übergriffigem Verhalten zu schützen. Da, wo Kinder und Jugendliche von übergriffigem Verhalten bedroht sind, bieten wir mit unserem Kinderschutzkonzept einen Handlungsleitfaden an, wie übergriffiges Verhalten benannt und allen Beteiligten Hilfe geleistet werden kann.
Unser Kinderschutzkonzept gilt für die verschiedenen Arbeitsbereiche des Kirchenkreises Obere Nahe und seiner Gemeinden in unterschiedlicher Ausprägung und muss jeweils individuell angewandt werden. Wir hoffen, dass wir Kindern und Jugendlichen auch mit der Umsetzung unseres Kinderschutzkonzeptes verlässliche Räume geben, in denen sie ihre Persönlichkeit optimal entwickeln und ihre Potentiale entfalten können.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Auf der Seite der Landeskirche finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte.
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